Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende

vater-kindDas Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden (- 11 UF 179/13 -), dass ein Mann dann die Vaterschaft nicht anfechten kann, wenn die Eheleute beider einer künstlichen Befruchtung der Ehefrau mittels einer Samenspende zugestimmt haben.

Fall
Der Mann stellte einen Antrag auf Feststellung, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes seiner Ehefrau sei. Der Mann behauptete er sei zeugungsunfähig und das Kind sei mithilfe einer Fremdbefruchtung gezeugt worden.
Seine Ehefrau habe ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung über das Internet einen Samenspender gesucht und gefunden. Er sei daher nicht der Vater und auch nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

Familiengericht
Das Familiengericht hatte dem Antrag entsprochen und aufgrund eines Abstammungsgutachtens festgestellt, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. Darauf legte die Mutter Beschwerde ein.

Oberlandesgericht
Der Antragsteller sei, so der Oberlandesgericht Oldenburg, Vater des Kindes, weil er bei der Geburt mit der Mutter verheiratet gewesen sei.

Anfechtung ausgeschlossen
Allein die Tatsache, dass aufgrund des Abstammungsgutachtens feststehe, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes sei, ändere daran nichts.
Das Recht der Anfechtung der Vaterschaft sei vielmehr ausgeschlossen, weil das Kind mit Einwilligung des Antragstellers und der Mutter künstlich mittels einer Samenspende gezeugt worden sei.

Elterliche Verantwortung
Die Eltern übernehmen eine besondere Verantwortung für das auf diese Weise gezeugte Kind und dürften nicht im Nachhinein über die zuvor einvernehmlich getroffene Wahl der Fremdzeugung ihre elterliche Verantwortung wieder aufheben lassen.
Anders sieht es nur aus, wenn es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handele, sondern der Geschlechtsakt mit dem Samenspender tatsächlich vollzogen worden sei.

Mann hatte zugestimmt
Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass der Mann sehr wohl einer Fremdbefruchtung zugestimmt hatte. Nachdem eine künstliche Befruchtung fehlgeschlagen war, hatten der Mann und seine Ehefrau über eine Samenspende gesprochen. Der Mann war dann zunächst mit einer Fremdbefruchtung einverstanden

Quelle

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