Aufhebung der Lebenspartnerschaft online

lebenspartnerschaft-aufhebung-blog Noch bis Ende der 60er-Jahre stand die Strafbarkeit der Erwachsenenhomosexualität in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch als Verbrechen unter Strafe. Durch die Beseitigung dieser Strafnorm im Jahr 1969 hat der damalige Gesetzgeber ein deutliches Zeichen in Richtung gesellschaftlicher Akzeptanz und Toleranz sowie rechtlicher Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gesetzt. Ein weiteres folgte im Jahr 2001 mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Doch auch danach hat sich noch einiges getan. Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Steuerrecht, insbesondere beim Ehegattensplitting, für verfassungswidrig erklärt. Diesen Urteilen hat die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ sowie des „Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ im Jahr 2014 Rechnung getragen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner wurde damit der Ehe zwischen Mann und Frau auch steuer- und adoptionsrechtlich in allen Belangen gleichgestellt.


Doch auch Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verlaufen nicht immer reibungslos. Als Pendant zur Scheidung gibt es daher die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Diese kann nach § 15 II Lebenspartnerschaftsgesetz aus den gleichen Gründen erfolgen wie die Scheidung einer Ehe. Sollte kein Härtefall vorliegen, muss bei beidseitigem Antrag ein Trennungsjahr, bei einseitigem Antrag drei Trennungsjahre vorliegen. Zudem darf bei einseitigem Trennungsjahr nicht zu erwarten sein, dass die Partnerschaft wiederhergestellt werden kann.
Der Antrag auf Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist aber dennoch ein anderer als der auf Scheidung einer Ehe. Auf unserer Website findet sich daher seit neuestem die Rubrik „Aufhebung Lebenspartnerschaft“, unter der Sie ganz einfach und unkompliziert den Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft online stellen können.
Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft

 

 

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