Kein Anspruch auf anteilige Kostenübernahme für Klassenfahrt

Für Kinder sind Klassenfahrten oft das Tollste am ganzen Schuljahr. Für die Eltern hingegen sind sie ein teurer Spaß, da sie müssen die Kosten dafür tragen müssen. Wie läuft dies bei getrennten Eltern? Muss der unterhaltsverpflichtete Elternteil sich zusätzlich zu dem Kindesunterhalt anteilig an solchen Kosten beteiligen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Detmold (Az.  32 F 132/13).

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen:

Schlechte Zahlungsmoral: Viele Väter zahlen keinen Unterhalt

In den meisten Fällen leben die Kinder nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die Väter dieser Kinder trifft in solchen Fällen eine Unterhaltsverpflichtung in Form von Geldzahlung. Wie das Erste nun berichtete, ist die Zahlungsmoral bei deutschen Vätern bezüglich des Kindesunterhalts aber mehr als schlecht.

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen:

Wenn die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren

penblackAuch wenn es umständlich klingt: Der Umstand allein, dass die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren, reicht nicht zwingend aus, um von dem Grundsatz der gemeinschaftlichen Ausübung des Sorgerechts abzurücken, wenn das Kind durch den Zustand nicht belastet wird. Dies entschied das OLG Brandenburg (Az. 10 UF 209/14).

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen:

Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt!

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15).

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen:

Die gemeinschaftliche elterliche Sorge der nicht verheirateten Eltern

gemeinsamessorgerechtDie gemeinsame elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von nicht verheirateten Elternteilen ist anzuordnen, wenn dies nicht gegen das Kindeswohl spricht. So entschied das OLG Brandenburg mit Entscheidung v. 09.02.2016 (AZ: 13 UF 185/15).

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen: