Bei unberechtigtem Weiterverkauf des Autos durch die Ex-Freundin, verpflichtet sich diese zum Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises

Wenn sich ein Paar trennt, muss der Ex-Partner beweisen können, dass ihm das Auto nicht nur zur Nutzung überlassen sondern geschenkt wurde. Ist dies nicht der Fall, endet der sogenannte Leihvertrag mit dem Ende der Beziehung und der Rückforderung des Autos.

Das Landgericht Coburg entschied in seinem Urteil -23 O 246/12-, dass die Ex-Freundin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn sie das Auto des Ex-Freundes unberechtigterweise weiterverkauft.

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