Kindeswohl ist ausschlaggebend für die Zuweisung der Ehewohnung

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GillyBerlin (keine Änderung)

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden -2 UF 58/13-, dass die Wohnung bei getrennt lebenden Ehegatten einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Der Fall
Die Eheleute aus Marl sind Eltern eines 19-jährigen Sohnes, der noch zur Schule geht. Seit April 2012 leben die beiden getrennt. Die Frau ist mit dem Sohn in der ehemaligen gemeinsamen Ehewohnung geblieben, die beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört.

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