Was wird meine Scheidung kosten?

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Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, wonach sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren richten. Die Höhe der Kosten einer Scheidung kann weder das Gericht noch der Rechtsanwalt nach freiem Ermessen festsetzen, sondern sie berechnen sich auf der Grundlage des sogenannten Verfahrenswertes.

Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?

Der Verfahrenswert, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt, berechnet sich bei einer Ehescheidung grundsätzlich aus dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten.

Hinzu kommt im Regelfall noch der Verfahrenswert für den von Amtswegen durchzuführenden Versorgungsausgleich. Dieser beträgt pro Anrecht 10 Prozent des Verfahrenswertes der Ehescheidung, mindestens jedoch 1.000,- €.

Diese Werte bilden somit die Berechnungsgrundlage für die bei der Scheidung entstehenden Kosten. Auf dieser Grundlage berechnen sich sodann die jeweils gesetzlich festgelegten Gerichts- und Anwaltsgebühren.

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Discount-Scheidung

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Discount Scheidung – Warum sie sich nicht durgesetzt hat und welche Alternative es gibt

Was ist eine Discount Scheidung?

Die sogenannte Discount Scheidung oder auch „Scheidung light“ ist eine schon häufig diskutierte Möglichkeit, das Scheidungsverfahren jedenfalls für kinderlose Ehepaare, die sich hinsichtlich der Scheidung und der Folgesachen einig sind, zu vereinfachen und günstiger zu gestalten.

Zuletzt hatte vor einigen Jahren die Justizministerin Zypries ein Konzept vorgelegt, bei welchem die scheidungswilligen Ehepartner, die keine gemeinsamen Kinder haben, keinen Anwalt mehr zur Durchführung des Scheidungsverfahrens benötigen, sondern stattdessen eine notarielle Erklärung hinsichtlich des Scheidungswunsches und des Unterhaltes sowie bezüglich der Ehewohnung und des Hausrates abgeben. Diese Erklärung sollte sodann bei Gericht eingereicht und auf dessen Grundlage die Scheidung ausgesprochen werden.

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