Dieses Blog befasst sich mit hauptsächlich mit den Themen Scheidung, Scheidungrecht und Familienrecht auf nationaler und internationaler Ebene.
Andere Aspekte sind die Beziehungen zwischen Menschen und deren, teils ins Kuriose gehende, Komplikationen. Unterhaltungswert ist bei diesen Beiträgen nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich erwünscht. Der Verfasser ist selbst Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Scheidungsanwalt in Münster tätig. Rechtsberatung findet in diesem Onlineangebot nicht statt. Der Verfasser steht hierfür aber gerne als Rechtanwalt, persönlich, telefonisch oder schriftlich zur Verfügung

Küssen verboten – Internationale Eigenheiten im Recht 18. Juni 2010

kussvervot

Küssen verboten – haben schon die Prinzen gesungen aber wussten Sie, dass in vielen Ländern auch noch im 21. Jahrhundert tatsächlich ein Kussverbot besteht?

So herrscht in Japan, Dubai oder Indonesien ein offizielles Kussverbot in der Öffentlichkeit.
Aber auch in Frankreich ist Küssen z.B. auf Bahnübergängen verboten.
Oder in Indien dürfen sich Touristen in der Öffentlichkeit nicht küssen.
Besonders kurios:
Im Bundesstaat Maryland/USA ist Küssen in der Öffentlichkeit von mehr als einer Sekunde verboten, in der Stadt Tulsa (Rhode Island) dürfen Küsse nicht mehr als drei Minuten andauern und im Staat Iowa maximal fünf Minuten.

Noch sinnentleerter dürfte das Verbot in Wisconsin sein, dort darf man sich nicht in Zügen Küssen.

Mehr zum Thema kuriose Kussverbote hier & hier.

One Comments
Karin74 Juni 25th, 2010

Es ist schon komisch wenn man bei der Suche nach dem Thema Küssen auf einen Scheidungsanwalt stößt! Es ist aber schön zu sehen, dass Sie sich, bei Ihrem Beruf, trotzdem noch eine romantische Ader bewahrt haben.

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