Mann-zu-Frau-Transsexuelle darf nicht rechtliche Mutter sein

Am 04.01.2018 hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss vom 29.11.2017 veröffentlicht, indem der XII. Senat zu entscheiden hatte, ob eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle bezüglich des Kindes, das  mit ihrem konservierten Spendersamen gezeugt wurde, rechtlich als Mutter oder Vater des Kindes einzustufen ist (BGH Az. XII ZB 459/16).
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BGH: Verdienstausfallsersatz möglich, wenn Eltern kein KITA-Platz für Kind erhalten!

kita-platzGibt es einen Aspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls wenn, kein Kitaplatz gesetllt wird? In mehreren Verfahren wurde der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob es einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls der Elterrn geben kann, wenn Ihnen nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes kein KITA-Platz zur Verfügung gestellt wird.

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Samenspender unterliegt vor dem BGH

samenspenderEin Samenspender beantragte die Feststellung der Vaterschaft für Embryonen, die mit seinem Samen gezeugt wurden. Doch sieht das deutsche Abstammungsrecht eine Feststellung der Vaterschaft bereits vor der Geburt vor? Hierzu entschied nun mehr der Bundesgerichtshof mit Beschluss v. 24.08.2016 (Az. XII ZB 351/15).

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Kein Anspruch auf anteilige Kostenübernahme für Klassenfahrt

Für Kinder sind Klassenfahrten oft das Tollste am ganzen Schuljahr. Für die Eltern hingegen sind sie ein teurer Spaß, da sie müssen die Kosten dafür tragen müssen. Wie läuft dies bei getrennten Eltern? Muss der unterhaltsverpflichtete Elternteil sich zusätzlich zu dem Kindesunterhalt anteilig an solchen Kosten beteiligen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Detmold (Az.  32 F 132/13).

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Schlechte Zahlungsmoral: Viele Väter zahlen keinen Unterhalt

In den meisten Fällen leben die Kinder nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die Väter dieser Kinder trifft in solchen Fällen eine Unterhaltsverpflichtung in Form von Geldzahlung. Wie das Erste nun berichtete, ist die Zahlungsmoral bei deutschen Vätern bezüglich des Kindesunterhalts aber mehr als schlecht.

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Nix mit „Herdprämie“ statt Kita?

Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat

Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.

Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig  zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.

Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige  bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).

Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.

 

Quellen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/verhandlung-in-karlsruhe-verfassungsgericht-bezweifelt-rechtmaessigkeit-von-betreuungsgeld-1.2435156

http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/

 

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