Kein Versorgungsausgleich nach krassem Fehlverhalten gegenüber dem Partner

Der Versorgungsausglversorgungsausgleich-ausgeschlossen2eich ist der im Rahmen der Scheidung durchzuführende Ausgleich der erworbenen Rentenansprüchen und –Anwartschaften. Gemäß § 27 VersAusglG wird dieser dann nicht durchgeführt, wenn dies grob unbillig wäre. Das OLG Oldenburg hatte nun dieser Art gelagerten  Fall zu entschieden.

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Externe Teilung im Versorgungsausgleich ??? Was ist das ???

 Marco Arment
Foto: Marco Arment

Bei dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften jeweils zur Hälfte zwischen den Ehepartner geteilt.

Dabei muss eine sogenannte Zielversorgung vorhanden sein, wo der Ausgleichswert übertragen werden kann. Wenn z. B. beide Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung haben, ist es für diese Anwartschaften auch das Konto bei der Deutschen Rentenversicherung des jeweils anderen.

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Ehevertrag – ein MUSS?

UnbenanntBei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung, Güterrecht und Ehevertrag.
Die Statistiken verzeichnen allerdings, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Demnach ist es nicht völlig abwegig am Anfang der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Denn wenn die Scheidung erst einmal vor der Tür steht, ist die Situation schon angespannt genug und selten ist man zu fairen Entscheidungen fähig.

Und für den schönen Fall, dass die Ehe bis „euch der Tod euch scheidet“ hält, verstaubt der Ehevertrag und stört niemanden.

  • Allgemeines

In dem Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche festgehalten werden, die im Falle einer Scheidung gelten sollen.

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Informationsbroschüre zum Versorgungsausgleich

Nach dem aktuellen, seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht können Sie nach Belieben Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. So können Sie zum Beispiel einzelne Anwartschaften vollständig aus dem Versorgungsausgleich herausnehmen, die Aufteilung von Anwartschaften der Höhe nach sowie auf der zweiten Ebene modifizieren oder eine externe Ausgleichung von Anwartschaften vornehmen. Voraussetzung ist jedoch die konkrete Kenntnis aller bestehenden Anwartschaften, die sie – am besten schriftlich – bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern erfragen können. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung empfehle ich die Lektüre der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter deutsche-rentenversicherung.de .

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