Teurer Seitensprung: Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis?

 

Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis

Ehepartner, die ein außereheliches Verhältnis in Form einer Affäre haben und sich anschließend vom Ehepartner trennen, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dies entschied das Amtsgericht Oranienburg (AZ: 36 F 115/12).

 

 

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