Mann-zu-Frau-Transsexuelle darf nicht rechtliche Mutter sein

Am 04.01.2018 hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss vom 29.11.2017 veröffentlicht, indem der XII. Senat zu entscheiden hatte, ob eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle bezüglich des Kindes, das  mit ihrem konservierten Spendersamen gezeugt wurde, rechtlich als Mutter oder Vater des Kindes einzustufen ist (BGH Az. XII ZB 459/16).
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Keinen Anspruch auf Rückführung des Kindes nach Zustimmung zum Umzug ins Ausland

von Tom und Katrien
von Tom und Katrien

Nach der Zustimmung zum Umzug seiner 2 ½ jährigen Tochter nach Deutschland hat der Kindsvater keinen Anspruch auf Rückführung nach Italien gemäß den Vorschriften des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Dies entscheid das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 4.06.2013 -11 UF 95/13-. 

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Biologische Väter erhalten Umgangsrecht mit ihren Kindern

Baby-und-VaterDer Bundestag in Berlin hat beschlossen, dass der leibliche Vater des Kindes auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, wenn der Nachwuchs von der Mutter und z.B. ihrem neuen Freund/Mann, dem sogenannten rechtlichen Vater,großgezogen wird.
In mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bekamen Väter in der letzten Zeit das Recht, ihre Kinder zu sehen, wenn dieses nicht mit dem biologischen Vater aufwuchs.

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Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!

Kuckuckskinder
Kuckuckskinder

Der BGH stärkt die Rechte der Männer, denen ein Kukukskind untergeschoben wurde!

Für den vermeintlichen Kindesvater ist es der wahre Albtraum getäuscht und betrogen worden zu sein und womöglich erst nach Jahren zu erfahren, ein sog. Kukukskind großgezogen zu haben. Für den vermeintlichen Vater, aber auch für das betroffene Kind hat dieser Umstand verständlicherweise in der Regel dramatische Folgen.

Viele Männer fühlen sich belogen und brechen die Beziehung zum Kind ab. Die Beziehung zwischen dem vermeintlichen Vater und dem Kind zerreißt. Dieses verliert neben seiner Bezugsperson auch die bisherigen Unterhaltsansprüche und oft seine finanzielle Absicherung.

Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der betroffenen Männer gestärkt, indem die Kindesmutter verpflichtet wird, den Namen des Erzeugers bekannt zu geben. Die Kindesmutter hat demnach nicht das Recht den Namen des Mannes zu verheimlichen, der das Kind gezeugt hat (BGH XII ZR 136/09).

Damit steht fest, dass sich die Mutter eines Kukuskindes nicht auf Ihre Privatsphäre berufen kann. Vielmehr muss dem vermeintlichen Vater die Gelegenheit gegeben werden, auch gegen den biologischen Vater vorzugehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

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Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte
Das Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Mit seiner Entscheidung vom 2. August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Väterrechte einen großen Schritt voran gebracht. Indem es die Vorschrift des § 1626a BGB für verfassungswidrig erklärte, wird nun eine erhebliche Benachteiligungen von unverheirateten Vätern beseitigt.

In vielerlei Hinsicht sind Männer gegenüber Frauen hinsichtlich der Entscheidungsgewalt über das Wohl ihrer Kinder noch immer tatsächlich und rechtlich benachteiligt.

Viele Frauen mit Kindern sind berufstätig. Insofern greift das „Mütter stehen zuhause am Herd und haben mehr Zeit für ihre Kinder“ Argument nicht. Das Gesetz erwartet es sogar von alleinerziehenden Eltern – ob Mutter oder Vater – dass sie i.d.R. ab einem gewissen Alter der Kinder für einen eigenen Lebensunterhalt Sorge tragen.

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