Noch bis Ende der 60er-Jahre stand die Strafbarkeit der Erwachsenenhomosexualität in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch als Verbrechen unter Strafe. Durch die Beseitigung dieser Strafnorm im Jahr 1969 hat der damalige Gesetzgeber ein deutliches Zeichen in Richtung gesellschaftlicher Akzeptanz und Toleranz sowie rechtlicher Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gesetzt. Ein weiteres folgte im Jahr 2001 mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Doch auch danach hat sich noch einiges getan. Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Steuerrecht, insbesondere beim Ehegattensplitting, für verfassungswidrig erklärt. Diesen Urteilen hat die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ sowie des „Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ im Jahr 2014 Rechnung getragen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner wurde damit der Ehe zwischen Mann und Frau auch steuer- und adoptionsrechtlich in allen Belangen gleichgestellt.
Homo-Ehe
Kindergeld auch für Kinder einer eingetragenen Lebenspartnerin
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil –VI R 76/12- entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht.
Scheidung von Homo-Ehen
Gleichstellung der Homo-Ehe spaltet die Union
Es herrscht Uneinigkeit in der schwarz-gelben Koalition über die Frage, in wie weit homosexuelle Paare gleich behandelt werden sollen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist für eine Gleichstellung, die unter anderem auch Adoptionsrechte umfassen sollen. Sie begründete dies mit folgender Aussage gegenüber dem „Deutschlandfunk“: „ Ich kenne keine Studie, die sagt, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischt geschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften auch aufwachsen“.