Kein Trennungsunterhalt, wenn der Ex-Partner bei dem neuen Partner lebt?

Die Verpflichtung eines Ehegatten dem bedürftigen anderen Ehegatten einen angemessenen Trennungsunterhalt zu zahlen, besteht nach der Trennung und endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung. Es gibt aber Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob es auch andere Gründe geben kann, warum diese Verpflichtung früher entfällt. Über einen solchen Fall entschied das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall (Beschluss v 16.11.2016 – 4 UF 78/16).

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Kein Anspruch auf anteilige Kostenübernahme für Klassenfahrt

Für Kinder sind Klassenfahrten oft das Tollste am ganzen Schuljahr. Für die Eltern hingegen sind sie ein teurer Spaß, da sie müssen die Kosten dafür tragen müssen. Wie läuft dies bei getrennten Eltern? Muss der unterhaltsverpflichtete Elternteil sich zusätzlich zu dem Kindesunterhalt anteilig an solchen Kosten beteiligen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Detmold (Az.  32 F 132/13).

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Schlechte Zahlungsmoral: Viele Väter zahlen keinen Unterhalt

In den meisten Fällen leben die Kinder nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die Väter dieser Kinder trifft in solchen Fällen eine Unterhaltsverpflichtung in Form von Geldzahlung. Wie das Erste nun berichtete, ist die Zahlungsmoral bei deutschen Vätern bezüglich des Kindesunterhalts aber mehr als schlecht.

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Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt!

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15).

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Unterhalt für das Kind, obwohl der Vater zeugungsunfähig ist?

 

Zeugungsunfähige Männer müssen später Unterhalt für ein Kind zahlen, das aufgrund künstlicher Befruchtung der Lebensgefährtin durch Fremdsperma gezeugt wurde, wenn sie die künstliche Befruchtung akzeptiert haben und sich bereit erklärten, für das Kind zu sorgen. Dies entschied der BGH am 23.9.2015 (AZ: XII ZR 99/14).

 

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Teurer Seitensprung: Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis?

 

Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis

Ehepartner, die ein außereheliches Verhältnis in Form einer Affäre haben und sich anschließend vom Ehepartner trennen, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dies entschied das Amtsgericht Oranienburg (AZ: 36 F 115/12).

 

 

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