Wer bekommt die gemeinsamen Hunde im Scheidungsfall?

Wer bekommt den Hund nach der Scheidung? Wer den gemeinsamen Hund im Scheidungsfall letztendlich zugewiesen bekommt, beschäftigt die Gerichte immer wieder.

Zuletzt wurde ein Beschluss vom OLG Nürnberg bekannt, welcher sich um dieses Thema dreht (Beschluss v. 07.12.2016, Az. 10 UF 1429/16).

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Kein Trennungsunterhalt, wenn der Ex-Partner bei dem neuen Partner lebt?

Die Verpflichtung eines Ehegatten dem bedürftigen anderen Ehegatten einen angemessenen Trennungsunterhalt zu zahlen, besteht nach der Trennung und endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung. Es gibt aber Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob es auch andere Gründe geben kann, warum diese Verpflichtung früher entfällt. Über einen solchen Fall entschied das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall (Beschluss v 16.11.2016 – 4 UF 78/16).

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Kein Versorgungsausgleich nach krassem Fehlverhalten gegenüber dem Partner

Der Versorgungsausglversorgungsausgleich-ausgeschlossen2eich ist der im Rahmen der Scheidung durchzuführende Ausgleich der erworbenen Rentenansprüchen und –Anwartschaften. Gemäß § 27 VersAusglG wird dieser dann nicht durchgeführt, wenn dies grob unbillig wäre. Das OLG Oldenburg hatte nun dieser Art gelagerten  Fall zu entschieden.

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Zugewinn: Partner müssen Vermögen offen legen!

 

zugewinnausgleich3Ehegatten können im Rahmen der Scheidung auf Wunsch einen Zugewinnausgleich durchführen lassen. Das OLG Hamm hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Fall (Az.: 3 UF 47/15) erklärt, was passieren, wenn einer der beiden Ehegatten hierbei dem anderen etwas verschweigt.

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Wenn die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren

penblackAuch wenn es umständlich klingt: Der Umstand allein, dass die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren, reicht nicht zwingend aus, um von dem Grundsatz der gemeinschaftlichen Ausübung des Sorgerechts abzurücken, wenn das Kind durch den Zustand nicht belastet wird. Dies entschied das OLG Brandenburg (Az. 10 UF 209/14).

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Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt!

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15).

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