„Schutzwehr statt Trutzwehr“: Notwehreinschränkungen bei engen persönlichen Beziehungen

notwehr-gewalt-eheEin Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin

Oftmals ist für die Beurteilung eines Sachverhaltes nicht nur der Blick in das eigene Rechtsgebiet, sondern ein umfänglicher Blick über den Tellerrand geboten. Vor allem bei familiären Auseinandersetzungen kann es zu Situationen kommen, die neben dem familienrechtlichen, auch strafrechtlichen Charakter haben. In der Rechtsprechung handelt es sich häufig um Fälle, in denen Frauen tätliche Angriffe ihrer Ehemänner abwenden müssen. Ebenso kann es aber auch zwischen Eltern und ihren Kindern zu heiklen Situationen kommen, in denen Gewalt zum Einsatz kommt.

Das Notwehrrecht, § 32 StGB

Grundsätzlich gilt, wenn man angepöbelt, geschubst oder sogar geschlagen wird, das Notwehrrecht des § 32 StGB, nach dem man sich beim Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs verteidigen darf. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Dem Angegriffenen werden demnach weitgehende Handlungsmöglichkeiten zugesprochen, damit er sich selbst oder auch die Rechtsordnung als Ganzes schützen und verteidigen kann. So kann es beispielsweise erlaubt sein, einen Angriff auf das Eigentum in einer Weise abzuwehren, die zum Tod des Angreifers führt, solange dabei kein krasses Missverhältnis vorliegt. Auch wird dem Angreifer regelmäßig zugemutet, genauso viel oder auch mehr einzustecken, als er ausgeteilt hat.

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Die EU-Scheidungsreform II – sie rückt näher

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Scheidung in Europa wird vereinfacht – Teil II

Scheidungen in internationalen ehen Ehen können sehr komplitziert sein. Über die Bestrebungen danach, Scheidungen in Europa zu vereinfachen habe ich bereits hier berichtet.

Am 4. 06. 2010. stimmte der europäische Rat positiv über den Vorschlag ab, das Scheidungsrecht für binationale Paare in mittlerweile 14 Staaten der EU zu vereinheitlichen.

Das Gesetz soll Eheleuten, welche aus unterschiedlichen Ländern stammen, oder auch nur in unterschiedlichen Ländern wohnen, mehr Möglichkeiten geben, das anwendbare Recht für ihre Scheidung selbst zu bestimmen und einheitliche Regeln für den Fall aufstellen, dass sie sich darüber nicht einigen können.

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Trennung per SMS oder Email – Zukunft der Scheidung?

sms scheidung

Noch muss in Deutschland eine Ehe vor Gericht geschieden werden.
Doch wie viele Bereiche unseres Lebens habem das Internet und die mobilen Kommunikationstechnologien nicht alles schon revolutioniert?
Denken Sie nur an das Einkaufen, Online-Shopping ist nichts besonderes mehr, soziale Kontakte werden zum Großteil über das Internet gepflegt, Informationen und Nachrichten erhalten viele nur noch aus Digitalen Quellen.
Die „Digital Natives“, die im digitalen Zeitalter Geborenen, sind auf dem Vormarsch und zumindest die Trennung von nicht verheirateten Paaren, findet heute gerne schon mal mit dem Handy, per Email oder über eine Statusmeldung bei Facebook statt.
Glaubt man einer von von Bitcom beauftragten Forsastudie haben bereits mehr als 3 Millionen Deutsche diese technischen Mittel zur Beendigung einer Beziehung genutzt.

Nun, wer weiß schon wohin die Entwicklung gehen wird, Japanische Paare lassen sich von Robotern trauen, warum sollte man sich nicht auch bei Ehescheidungen auf Bits und Bytes verlassen.
Vielleicht sehen wir bald Werbespots im Fernsehen: „Sende Scheidung an die 0190….“ ?

Nun es bleibt zu hoffen, dass uns diese Neuerungen erspart bleiben! Sicher kann man sich aber wohl nicht sein.

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