Mann-zu-Frau-Transsexuelle darf nicht rechtliche Mutter sein

Am 04.01.2018 hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss vom 29.11.2017 veröffentlicht, indem der XII. Senat zu entscheiden hatte, ob eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle bezüglich des Kindes, das  mit ihrem konservierten Spendersamen gezeugt wurde, rechtlich als Mutter oder Vater des Kindes einzustufen ist (BGH Az. XII ZB 459/16).
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Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte
Das Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Mit seiner Entscheidung vom 2. August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Väterrechte einen großen Schritt voran gebracht. Indem es die Vorschrift des § 1626a BGB für verfassungswidrig erklärte, wird nun eine erhebliche Benachteiligungen von unverheirateten Vätern beseitigt.

In vielerlei Hinsicht sind Männer gegenüber Frauen hinsichtlich der Entscheidungsgewalt über das Wohl ihrer Kinder noch immer tatsächlich und rechtlich benachteiligt.

Viele Frauen mit Kindern sind berufstätig. Insofern greift das „Mütter stehen zuhause am Herd und haben mehr Zeit für ihre Kinder“ Argument nicht. Das Gesetz erwartet es sogar von alleinerziehenden Eltern – ob Mutter oder Vater – dass sie i.d.R. ab einem gewissen Alter der Kinder für einen eigenen Lebensunterhalt Sorge tragen.

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