Immer wieder liest man in der Presse Meldungen über „blutige“ und „dreckige“ Schlachten, die sich – meist prominente – Ehepaare nach der Trennung liefern. Gemeint ist also der klassische Rosenkrieg. Dass es auch anders geht, zeigte dieses Ex-Ehepaar nach dem Scheidungsverfahren.
Komisches
Unterhaltsames, komisches und skuriles zum Thema Scheidung
62 Millionen Euro: so viel Unterhalt kassiert dieser Promi
Niemand geringeres als das ehemalige Topmodel Claudia Estrada war an dem Scheidungsverfahren in London beteiligt, in dem der Ehefrau 62 Millionen Euro zugesprochen wurde.
Keinen Unterhalt gezahlt: Droht der Führerscheinentzug?
Lediglich jede vierte Mutter erhält einer Studie nach regelmäßig Kindesunterhalt vom Kindesvater. Droht nun als Sanktion Väter der Entzug des Führerscheins?
Den Unterhalt in Form von Pizza zahlen
Ein italienisches Gericht gestattete einem Vater Unterhaltsleistungen für sein Kind nicht in Geld, sondern in Form von Naturalien – genauer gesagt in Form von Pizza – zu erbringen.
Schock für Ehemann: Frau bekommt fast das ganze Vermögen zugesprochen
Das Scheidungsverfahren eines britischen Ehepaars sorgte aufgrund des kuriosen Urteils für Aufsehen. Was war passiert?
Der Trend um die Torte für die Scheidungsparty
Eine Scheidung ist der Sache nach eigentlich etwas Schwieriges und Trauriges für die Betroffenen. Ein Grund mehr, um nach der Scheidung ein, zwei Stücke Kuchen zu essen, wie einige finden.
Und die Frage bleibt: Wie lang kann er sein…
Fall
Der Anwalt Rolf Meyer-Müller* und seine Ehefrau Petra Schmidt wollten sich einen gemeinsamen Nachnamen schmieden. Die Zahnärztin wollte Meyer-Müller-Schmidt mit Nachnamen heißen und diesen Namen auch in Ihrem Beruf benutzen. Es sollte also kein gewöhnlicher Doppelname sein, sondern ein „Dreifachname“.
Scheidung per Videoübertragung?
War es Tötung auf Verlangen oder Totschlag?
Prügelnder Ehemann in Lünen verurteilt
Das Amtsgericht in Lünen verurteilte heute einen Mann, der seine Frau verprügelt hat, zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, sowie einem Schmerzensgeld von 3400 Euro.