Das Problem: Wiederverheiratete Katholiken konnten bis heute nicht auf Vergebung hoffen, eine zweite Heirat gilt als Sünde. Somit konnten Wiederverheiratete keine kirchlichen Ämter wahrnehmen und waren den Sakramenten ausgeschlossen.
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Kann denn Heirat Sünde sein?
Ein geschiedener Arzt darf bei Wiederheirat seinen Job behalten!
Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört und für jeden aufgeklärten und in einem rechtsstaatlichen Land lebenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arztes einer katholischen Klinik nur eine Ausnahme.
So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass das katholische Arbeitsrecht auch heute noch in das Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen darf. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Lediglich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls hat das Gericht die Kündigung für unzulässig erklärt.
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel verpflichten, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. In dieser Grundordnung heißt es, die Mitarbeiter dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht gefährden. Als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gilt unter anderem der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültigen Ehe, da das Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe nicht vorsieht.
Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche
Kirchenrecht – ist das noch zeitgemäß?
Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.
Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.
Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.
Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.
Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.
Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.
Zum Glück für den Arzt ließ das LAG dieses Argument, trotz der Heranziehung des Markusevangeliums als Beweis, nicht gelten.
Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden
entschied der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling.
Mit einem freiwilligen Verzicht auf die rechtlichen Privilegien der Kirchen ist wohl in nächter Zeit eher nicht zu rechnen.
Sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Was meinen Sie?
2009 – Weniger Scheidungen in NRW – Wunschdenken oder Trendwende?
Eine Pressemeldung des Evangelischen Pressedienstes ließ mich aufhorchen, Sie ist überschrieben mit dem hoffnungsvollen Titel: “ Immer weniger Scheidungen in NRW “
Prinzipeill wäre ja eine Trendwende am Scheidungsmarkt, im Interesse der Gesellschaft und der Familien (vor allem der Kinder) mehr als wünschenswert.
Bei genauerer Betrachtung der Statistik muss aber leider jede übertriebe Erwartunge gedämpft werden.
Ganze 0,3 % beträgt die Verringerung der Scheidungen in NRW. Diese Zahl bei einem Aufkommen von 45 978 geschiedenen Ehen lässt sich vermutlich gut mit demografischen Aspekten oder notfalls mit der Klimaerwärmung erklähren! Eine Trendwende kann ich jedoch angesichts eines Vergleiches zwischen 2007 und 2009 nicht sehen. Da sehen wir doch eine absolute Steigerung von 43 104 Scheidungen in 2007 zu 45 978 Scheidungen in 2009.
Viel eher könnte man sagen 2008 war ein eklatanter Ausrutscher nach oben (>3000 Scheidungen mehr als im Vorjahr).
Mir scheint also kein Anlass zum Jubeln vorhanden zu sein.
Statistikfreunden sei hier noch einmal die gesamte Tabelle ans Herz gelegt:
Jahr | Geschiedene Ehen in Nordrhein-Westfalen | |||
---|---|---|---|---|
insgesamt | davon Paare | betroffene minderjährige Kinder | ||
ohne | mit | |||
minderjährige(n) Kinder(n) | ||||
2004 | 51 139 | 28 068 | 23 071 | 37 052 |
2005 | 47 480 | 26 683 | 20 797 | 33 212 |
2006 | 45 665 | 24 983 | 20 682 | 33 098 |
2007 | 43 104 | 24 075 | 19 029 | 30 351 |
2008 | 46 098 | 24 853 | 21 245 | 34 419 |
2009 | 45 978 | 24 253 | 21 725 | 35 773 |
Quelle: IT.NRW