Das Amtsgericht Wedding hatte sich in einer aktuellen Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob ein minderjähriges Kind von einer Samenbank Auskunft über die Daten des Samenspenders verlangen darf. (AG Wedding 17.04.2017, Az.: 13 C 259/16).
Vaterschaft
Samenspender unterliegt vor dem BGH
Ein Samenspender beantragte die Feststellung der Vaterschaft für Embryonen, die mit seinem Samen gezeugt wurden. Doch sieht das deutsche Abstammungsrecht eine Feststellung der Vaterschaft bereits vor der Geburt vor? Hierzu entschied nun mehr der Bundesgerichtshof mit Beschluss v. 24.08.2016 (Az. XII ZB 351/15).
Unterhalt für das Kind, obwohl der Vater zeugungsunfähig ist?
Zeugungsunfähige Männer müssen später Unterhalt für ein Kind zahlen, das aufgrund künstlicher Befruchtung der Lebensgefährtin durch Fremdsperma gezeugt wurde, wenn sie die künstliche Befruchtung akzeptiert haben und sich bereit erklärten, für das Kind zu sorgen. Dies entschied der BGH am 23.9.2015 (AZ: XII ZR 99/14).
Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende
Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftsanfechtung
Wird ein Kind während Ehe geboren, gilt gemäß § 1592 BGB der Ehemann erst einmal als Vater.
§ 1592 BGB Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung für verfassungswidrig
Bisher konnte die Behörde eine Vaterschaft anfechten, wenn es Vermutungen dazu gab, dass durch die Vaterschaftsanerkennung das Aufenthaltsrecht umgangen wird. Denn durch eine Vaterschaftsanerkennung erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter erhält ein Aufenthaltsrecht.
Doch genau dieses Vorgehen der Behörden, erklärt das Bundesverfassungsgericht nun für verfassungswidrig und nichtig! Die Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, denn der weite Anfechtungstatbestand erfasse auch Vaterschaftsanerkennungen, die gerade nicht das Aufenthaltsrecht umgehen wollen.