Facebook als Scheidungsgrund

Scheidung wegen unveränderten Facebook-Beziehungsstatus nach der Hochzeit

Immer häufiger gibt es Scheidungen, bei denen die digitale Welt, insbesondere soziale Netzwerke eine Rolle spielen. Vor Kurzem reichte eine Inderin, nach nur zwei Monaten Ehe die Scheidung ein, weil ihr Ehemann nach der Hochzeit seinen Online-Beziehungsstatus bei Facebook nicht geändert hatte. Die junge Inderin und gelernte IT-Expertin erklärte, dass sie ihrem Mann nicht vertrauen könnte, wenn dieser noch nicht mal öffentlich bei Facebook seine Ehe bekannt geben würde.

Zu seiner Verteidigung brachte der Ehemann vor, dass er nach der Hochzeit zu viel Stress mit der Familie und seinem Geschäft gehabt hätte und deswegen keine Zeit gefunden hätte, um seinen Facebook-Beziehungsstatus zu ändern. Trotzdem besteht seine Ehefrau weiterhin auf eine Scheidung. Sie sieht in dem unveränderten Beziehungsstatus bei Facebook einen Vertrauensbruch und eine Verleumdung ihrer Ehe.

Dies ist allerdings nur ein Einzelfall. Facebook wurde als alleiniger Scheidungsgrund bisher nur selten angegeben. Dennoch steigt die Zahl der Scheidungen, bei denen die Sozialen Netzwerke zumindest eine Rolle spielen rapide an. So könnte man Facebook als virtuellen Unruhestifter in Ehen bezeichnen. Typische Beispiele hierfür sind das Entdecken von offenherzigen Partyfotos oder Flirtnachrichten seines Ehepartners innerhalb des sozialen Netzwerkes. Solche Entdeckungen können nicht selten zu einer Ehekrise führen.

In den USA macht sich Facebook bereits als Ehekiller einen Namen. 81 Prozent der Anwälte einer Rechtsanwaltskammer gaben an, dass sie einen enormen Anstieg von Scheidungsfällen beobachtet hätten, bei denen Facebook eine Rolle spielte. Ein Drittel der 5.000 Scheidungen, die im letzten Jahr bei der britischen Agentur Divorce-Online eingereicht wurden, erwähnten Facebook zumindest. Der Geschäftsführer, Mark Keenan erklärte: „Leute treffen bei Facebook auf ehemalige Partner, was oft harmlos anfängt, aber später zu Ärger führen kann. Wer eine Affäre sucht oder mit dem anderen Geschlecht flirten will, der ist bei Facebook am richtigen Ort.“

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Zitate und Weisheiten zur Scheidung

Zitat Churchill Scheidung
Sogar Winston Churchill hat eine Meinung dazu…

Damit der erste Blogpost nach dem Urlaub nicht zu ernst gerät, möchte ich für Sie daher eine kleine Auswahl von Zitaten und Aphorismen zum Thema veröffentlichen.
Unzählig viele Menschen haben sich schon zum Thema Ehescheidung geäußert und einige dieser Meinungsäußerungen, zumeist von Prominenten oder angesehenen Persönlichkeiten bieben erhalten.
Lebensweisheit, Humor aber auch Sarkasmus und kleine Boshaftigkeiten sind darunter.

Ich wünsche unterhaltsames Schmökern:

Brigitte Bardot
Eine Heirat geht ja furchtbar schnell, aber die Scheidung ist immer so zeitraubend.

Unbekannt
Scheidung ist die Zukunftsform von heiraten und Hochzeit.

Katie Price
„Scheidung ist gut für Kinder. Sie kriegen mehr Weihnachts- und Geburtstags-Geschenke und können öfter auf Urlaub fahren.“

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Dürfen Afghanen wirklich ihre Frauen vergewaltigen?


Frauen in Burka     Foto: Steve Evans

Der Kachelmann Prozess (ihm wird vorgeworfen seine Freundin vergewaltigt zu haben) veranlasste mich kürzlich, eine Recherche zum Thema Vergewaltigung in der Ehe zu betreiben.
Erstaunlicherweise stieß ich dabei auf einen Artikel, welcher berichtete, in Afghanistan sei die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert worden (Quellen  s.u.).

Das Gesetz aus dem Jahre 2009 betrifft lediglich die schiitische Minderheit in Afghanistan. Es regelt dem Artikel zur Folge Folgendes:

„Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten:

„Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.“ Solange die Frau nicht krank sei, „ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet“. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Artikel 133 lautet:

„Eine Frau darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen.“ Ausnahmen seien nur
medizinische oder andere Notfälle. Artikel 27 setzt das heiratsfähige Alter bei
Mädchen auf den Zeitpunkt ihrer ersten Menstruation und bei Jungen auf 15 Jahre
fest.“
[Quelle: taz.de]

In der Tat scheint sich hier eine Gesetzeslücke zu ergeben, die es Männern erlaubt, auch gegen den Willen ihrer Ehefrauen mit diesen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem gegenüber wird argumentiert, dieses Gesetz stärke sogar die Frauenrechte. Das mag wahr sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass in Afghanistan und anderen Ländern der Region Frauenrechte vielfach extrem vernachlässigt werden.

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