Zugewinn: Partner müssen Vermögen offen legen!

 

zugewinnausgleich3Ehegatten können im Rahmen der Scheidung auf Wunsch einen Zugewinnausgleich durchführen lassen. Das OLG Hamm hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Fall (Az.: 3 UF 47/15) erklärt, was passieren, wenn einer der beiden Ehegatten hierbei dem anderen etwas verschweigt.

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Gehören Schenkungen zum Zugewinnnausgleich?

800px-Schöne_GeschenkeDarüber hat der BGH wie folgt entschieden entschieden.

Grundsatz
Im Grundsatz sind Schenkungen dem Anfangsvermögen des Beschenkten bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches hinzuzurechnen. Demnach wären sie wertneutral, wenn das Vermögen bei der Scheidung noch vorhanden ist.

Ausnahme
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen: Es gilt nicht für Schenkungen, welche den Umständen nach den Einkünften zuzurechnen ist.

Der BGH hat diese Ausnahme in seiner Entscheidung konkretisiert: Ausschlaggebend soll sein, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die Vermögensbildung des beschenkten Ehegatten unterstützen soll.
Wenn der Ehegatte z.B. monatlich einen gewissen Geldbetrag von seinen Eltern für die Familienkasse erhält obwohl er schon verheiratet ist, handelt es sich hierbei um eine Schenkung für die Deckung des laufenden Lebensbedarfs. Ähnlich ist es, wenn die Familie einen einmaligen Geldbetrag für einen Urlaub schenkt, denn hier bildet sich schon kein Vermögen.

Quelle

 

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Ehevertrag – ein MUSS?

UnbenanntBei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung, Güterrecht und Ehevertrag.
Die Statistiken verzeichnen allerdings, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Demnach ist es nicht völlig abwegig am Anfang der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Denn wenn die Scheidung erst einmal vor der Tür steht, ist die Situation schon angespannt genug und selten ist man zu fairen Entscheidungen fähig.

Und für den schönen Fall, dass die Ehe bis „euch der Tod euch scheidet“ hält, verstaubt der Ehevertrag und stört niemanden.

  • Allgemeines

In dem Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche festgehalten werden, die im Falle einer Scheidung gelten sollen.

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