Der Hausrat – Fragen über Fragen!

UnbenanntWas gehört eigentlich alles mit zum Hausrat?

1. Alle Gegenstände, die im Haushalt der Eheleute genutzt werden oder wurden. Dabei ist es nicht auf die Wohnung oder das Haus begrenzt, sondern auch das Auto oder ein Wochenendhaus können auch dazu gehören.

2. Alle Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung dienen, d. h. vor allem Möbel, Geschirr, Elektronik, gemeinsame Sportgeräte, Kunstgegenstände und die Wäsche, welche in der Wohnung liegen oder lagen.

Wichtig ist, dass es nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt.

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Bei unberechtigtem Weiterverkauf des Autos durch die Ex-Freundin, verpflichtet sich diese zum Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises

Wenn sich ein Paar trennt, muss der Ex-Partner beweisen können, dass ihm das Auto nicht nur zur Nutzung überlassen sondern geschenkt wurde. Ist dies nicht der Fall, endet der sogenannte Leihvertrag mit dem Ende der Beziehung und der Rückforderung des Autos.

Das Landgericht Coburg entschied in seinem Urteil -23 O 246/12-, dass die Ex-Freundin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn sie das Auto des Ex-Freundes unberechtigterweise weiterverkauft.

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