Einfach frei leben – mehr als ein Lifestyle-Blog

Wie wollen oder sollen wir leben, was macht uns zufrieden und glücklich, was macht uns frei? Diese und viele andere Fragen an das moderne Leben stellen sich vielen Menschen und Julia Tenaglia versucht in ihrem Blog Antworten und Anregungen zu geben: https://einfachfreileben.de/

Der Scheidungsanwalt Niklas Clamann verfasste für ihren Blog einen Artikel um darzustellen welche Rolle eine Scheidung in diesem Zusammenhang spielen kann.
https://einfachfreileben.de/scheidung-kein-problem/

Viel Spaß beim Lesen!

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Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse

Copyright

Sobald die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teilnimmt und dabei eine Urheberrechtsverletzung begeht, haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er seine Pflicht zur Überwachung verletzt hat. Allerdings hat der Ehemann ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechtsverletzung keine Kontrollpflicht gegenüber der Ehefrau. So entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main; Beschluss vom 22.03.2013 – 11 W 8/13 -.

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„Schutzwehr statt Trutzwehr“: Notwehreinschränkungen bei engen persönlichen Beziehungen

notwehr-gewalt-eheEin Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin

Oftmals ist für die Beurteilung eines Sachverhaltes nicht nur der Blick in das eigene Rechtsgebiet, sondern ein umfänglicher Blick über den Tellerrand geboten. Vor allem bei familiären Auseinandersetzungen kann es zu Situationen kommen, die neben dem familienrechtlichen, auch strafrechtlichen Charakter haben. In der Rechtsprechung handelt es sich häufig um Fälle, in denen Frauen tätliche Angriffe ihrer Ehemänner abwenden müssen. Ebenso kann es aber auch zwischen Eltern und ihren Kindern zu heiklen Situationen kommen, in denen Gewalt zum Einsatz kommt.

Das Notwehrrecht, § 32 StGB

Grundsätzlich gilt, wenn man angepöbelt, geschubst oder sogar geschlagen wird, das Notwehrrecht des § 32 StGB, nach dem man sich beim Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs verteidigen darf. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Dem Angegriffenen werden demnach weitgehende Handlungsmöglichkeiten zugesprochen, damit er sich selbst oder auch die Rechtsordnung als Ganzes schützen und verteidigen kann. So kann es beispielsweise erlaubt sein, einen Angriff auf das Eigentum in einer Weise abzuwehren, die zum Tod des Angreifers führt, solange dabei kein krasses Missverhältnis vorliegt. Auch wird dem Angreifer regelmäßig zugemutet, genauso viel oder auch mehr einzustecken, als er ausgeteilt hat.

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„Eheliche Pflichten 1966“ – darfs noch etwas mehr sein?

Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!
Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!

So oder so ähnlich muss die Frage gelautet haben, die sich die Richter des BGH im Jahre 1966 gestellt haben, als sie über eine Ehescheidung zu urteilen hatten. Nach dem damals noch geltenden „Ehegesetz“ kam es für eine Scheidung maßgeblich auf den Grund der „Zerrüttung der Ehe“ an.

Aber zum Fall:

In erster Instanz bekam eine trennungswillige Ehefrau Recht, die die Quell allen Übels in der mangelnden Treue ihres Noch-Gatten sah. Dieser ließ die Bloßstellung aber nicht einfach auf sich sitzen und zog mit folgender Begründung in die Revision: „die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden.

Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (…)

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Zitate und Weisheiten zur Scheidung

Zitat Churchill Scheidung
Sogar Winston Churchill hat eine Meinung dazu…

Damit der erste Blogpost nach dem Urlaub nicht zu ernst gerät, möchte ich für Sie daher eine kleine Auswahl von Zitaten und Aphorismen zum Thema veröffentlichen.
Unzählig viele Menschen haben sich schon zum Thema Ehescheidung geäußert und einige dieser Meinungsäußerungen, zumeist von Prominenten oder angesehenen Persönlichkeiten bieben erhalten.
Lebensweisheit, Humor aber auch Sarkasmus und kleine Boshaftigkeiten sind darunter.

Ich wünsche unterhaltsames Schmökern:

Brigitte Bardot
Eine Heirat geht ja furchtbar schnell, aber die Scheidung ist immer so zeitraubend.

Unbekannt
Scheidung ist die Zukunftsform von heiraten und Hochzeit.

Katie Price
„Scheidung ist gut für Kinder. Sie kriegen mehr Weihnachts- und Geburtstags-Geschenke und können öfter auf Urlaub fahren.“

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Seelenstütze bei Scheidung – Gefahr für Eltern und Kinder

Kinder damals - Familie war stabiler Bestandteil der Kindheit
Familie früher als stabiler Bestandteil der Kindheit

Neben den rechtlichen Aspekten einer Scheidung, welche ich, in meiner Kanzlei und bei Gericht, Tag für Tag erlebe, sollte man auch die psychologischen Auswirkungen nicht vergessen, die es haben kann, wenn sich Partner trennen. Für viele ist dies, insbesondere nach langer Ehe oder Beziehung, ein tiefer Einschnitt.

Plötzlich sind alltägliche Nettigkeiten und Gewohnheiten Geschichte und man muss alleine nochmal von vorne anfangen.
Nicht wenige fallen dann in ein tiefes Loch, Depressionen sind keine Seltenheit. Um diese entscheidende und schmerzhafte Veränderung in Ihrem Leben zu überstehen und neue Kraft zu schöpfen, ist psychologischer Rat sinnvoll. Doch nicht jeder kann oder will sofort die Dienste eines Psychologen oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Scheu davor ist in unseren Köpfen noch immer weit verbreitet, was, wie ich finde, auch gegenüber dem Berufsstand der „seelisch heilenden Berufe“ nicht immer berechtigt ist.

Hilfsangebote existieren und sollten wenn möglich in Anspruch genommen werden. Neben freiberuflich tätigen Familientherapeuten und Mediatoren, stehen auch instutionelle Angebote zur Verfügung. Kirchliche und weltliche Organisationen wir Profamila leisten in diesem Bereich gute Arbeit.

Doch nicht nur die Partner belastet eine Scheidung. Auch und vor allem für die Kinder ist es eine ungewohnte und belastende Situation. Sie plagen sich mit Schuldgefühlen, stehen zwischen den Elternteilen und müssen, genau wie die Eltern, langsam lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Entgegen einiger, diesen Erwägungen folgender, Annahmen hilft es den Kindern aber auch nicht, wenn ein zerstrittenes Paar notgedrungen zusammenbleibt.

Bei der Recherche bin ich über diesen kurzen Hinweis auf einen recht ausführlichen und aktuellen Artikel von Claus Koch in der Zeit-Online zum Thema „Verständnisvolle Scheidungskinder gibt es nicht“ gestoßen.

Die wenig beachtete Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass Kinder heute mehr als früher Angst davor haben, dass ihre Eltern sich trennen könnten. Sie kennen ja so viele, bei denen das passiert ist. Selten äußern sie diese Angst direkt, aber sie begleitet sie, zum Beispiel, wenn ihre Eltern sich heftig streiten und in der Hitze des Gefechts einer auch schon mal mit baldigem Auszug droht.
Für diese Angst gibt es einen einfachen Grund: Kinder wollen einfach nicht, dass ihre Eltern sich trennen. Sie wollen, dass ihre Eltern zusammenbleiben, möglichst lange, und aus kindlicher Perspektive am besten: ein Leben lang.

Sicher kann man über die von Koch aufgestellten Behauptungen geteilter Meinung sein, aber
gerade die Diskussion zum Artikel und die Erfahrungen von Betroffenen, die dort geschildert werden zeigen, wie unterschiedlich das Erleben und das Verarbeiten der Trennung der Eltern sein kann.

Sollten auch Sie von Trennung oder Scheidung betroffen sein, wünsche ich ihnen einen langen Atem, sowie viel Kraft und Hoffnung und schließlich einen guten Neuanfang.

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Dürfen Afghanen wirklich ihre Frauen vergewaltigen?


Frauen in Burka     Foto: Steve Evans

Der Kachelmann Prozess (ihm wird vorgeworfen seine Freundin vergewaltigt zu haben) veranlasste mich kürzlich, eine Recherche zum Thema Vergewaltigung in der Ehe zu betreiben.
Erstaunlicherweise stieß ich dabei auf einen Artikel, welcher berichtete, in Afghanistan sei die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert worden (Quellen  s.u.).

Das Gesetz aus dem Jahre 2009 betrifft lediglich die schiitische Minderheit in Afghanistan. Es regelt dem Artikel zur Folge Folgendes:

„Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten:

„Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.“ Solange die Frau nicht krank sei, „ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet“. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Artikel 133 lautet:

„Eine Frau darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen.“ Ausnahmen seien nur
medizinische oder andere Notfälle. Artikel 27 setzt das heiratsfähige Alter bei
Mädchen auf den Zeitpunkt ihrer ersten Menstruation und bei Jungen auf 15 Jahre
fest.“
[Quelle: taz.de]

In der Tat scheint sich hier eine Gesetzeslücke zu ergeben, die es Männern erlaubt, auch gegen den Willen ihrer Ehefrauen mit diesen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem gegenüber wird argumentiert, dieses Gesetz stärke sogar die Frauenrechte. Das mag wahr sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass in Afghanistan und anderen Ländern der Region Frauenrechte vielfach extrem vernachlässigt werden.

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Die EU-Scheidungsreform – was bringt sie für binationale Scheidungen?

europa-flagge
Europa will auch bei Scheidungen zusammenwachsen

Einige Mitgliedsstaaten der EU versuchen, das internationale Scheidungsrecht zu vereinheitlichen, sodass Ehen zwischen EU-Bürgern mit unterschiedlichen Nationalitäten (sog. binationale Ehen) oder solchen, die nicht in ihrem Heimatland leben, leichter geschieden werden können.

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2009 – Weniger Scheidungen in NRW – Wunschdenken oder Trendwende?

Eine Pressemeldung des Evangelischen Pressedienstes ließ mich aufhorchen, Sie ist überschrieben mit dem hoffnungsvollen Titel: “ Immer weniger Scheidungen in NRW

Prinzipeill wäre ja eine Trendwende am Scheidungsmarkt, im Interesse der Gesellschaft und der Familien (vor allem der Kinder) mehr als wünschenswert.
Bei genauerer Betrachtung der Statistik muss aber leider jede übertriebe Erwartunge gedämpft werden.

Ganze 0,3 % beträgt die Verringerung der Scheidungen in NRW. Diese Zahl bei einem Aufkommen von 45 978 geschiedenen Ehen lässt sich vermutlich gut mit demografischen Aspekten oder notfalls mit der Klimaerwärmung erklähren! Eine Trendwende kann ich jedoch angesichts eines Vergleiches zwischen 2007 und 2009 nicht sehen. Da sehen wir doch eine absolute Steigerung von 43 104 Scheidungen in 2007 zu 45 978 Scheidungen in 2009.
Viel eher könnte man sagen 2008 war ein eklatanter Ausrutscher nach oben (>3000 Scheidungen mehr als im Vorjahr).

Mir scheint also kein Anlass zum Jubeln vorhanden zu sein.

Statistikfreunden sei hier noch einmal die gesamte Tabelle ans Herz gelegt:

JahrGeschiedene Ehen in Nordrhein-Westfalen
insgesamtdavon Paarebetroffene
minderjährige
Kinder
ohnemit
minderjährige(n) Kinder(n)
200451 13928 06823 07137 052
200547 48026 68320 79733 212
200645 66524 98320 68233 098
200743 10424 07519 02930 351
200846 09824 85321 24534 419
200945 97824 25321 72535 773

Quelle: IT.NRW

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