BGH: Rechtswidriges Adoptionsverfahren bei Samenspende

Adoptionsverfahren gestopptBGH: Rechtswidriges Adoptionsverfahren bei Samenspende: Will die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter deren Kind adoptieren, muss der Samenspender am Adoptionsverfahren beteiligt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar einen Fall zu entscheiden, bei dem die eingetragene Lebenspartnerin einer Mutter deren Kind adoptieren wollte. Das Kind wurde durch eine private Samenspende gezeugt und kam im November 2010 zur Welt. Daraufhin hatte die Lebenspartnerin der Mutter einen Antrag auf Annahme des Kindes (Adoptionsantrag) gestellt. Dabei legte sie jedoch keine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters vor, obwohl ihr Name Aufenthaltsort bekannt waren. Als Grund führte sie an, dass der Vater darum gebeten habe, unbekannt zu bleiben. Mangels Zustimmung des Vaters hatte das Amtsgericht den Antrag jedoch zurückgewiesen.

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Die Sukzessivadoption gleichgeschlechtlicher Partner

stephaniehaynes
stephaniehaynes

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Pinar Akyürek-Röscheisen. Wir bedanken uns herzlich!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 19.02.2013 (Az: 1 BvL 1/11; 1 BvR 3247/09) das Verbot der Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.

Dies führt zu einer weiteren Aufhebung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten.

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Gleichstellung der Homo-Ehe spaltet die Union

FamilyEs herrscht Uneinigkeit in der schwarz-gelben Koalition über die Frage, in wie weit homosexuelle Paare gleich behandelt werden sollen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist für eine Gleichstellung, die unter anderem auch Adoptionsrechte umfassen sollen. Sie begründete dies mit folgender Aussage gegenüber dem „Deutschlandfunk“: „ Ich kenne keine Studie, die sagt, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischt geschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften auch aufwachsen“.

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