Wegen Einflussnahme auf das Kind: Gericht ordnet begleiteten Umgang an!

begleiteter-umgangDer Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist wichtig für das Kind. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Umgang das Kindeswohl gefährdet wird. Ist die wiederholte Beeinflussung des Kindes eine Kindeswohlgefährdung? Welche Konsequenzen ein solches Verhalten des umgangsberechtigten Vater haben kann, zeigte nun das OLG Frankfurt am Main (mit Beschluss v. 11.07.2016 (Az. 1 UF 45/16)).

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Auskunftsanspruch des Vaters über die Entwicklung seines Kindes?

Auskunft

Angenommen ein Vater ist weder sorgeberechtigt noch hat er ein Umgangsrecht. Kann er dennoch einen Auskunftsanspruch haben, um sich darüber informieren zu können, wie sich seine Tochter entwickelt? Diese Frage musste sich nun das OLG Hamm in einem Verfahren stellen.

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Die Kinder bei der Scheidung

von Tom und Katrien
von Tom und Katrien

Die Kinder stehen bei der Scheidung oft zwischen den Fronten. Wichtig ist die Klärung des Sorgerechts.

Sorgerecht
Die Zahlen sagen, dass fast jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird und tendenziell nehmen Scheidungen weiter zu. Nur was passiert mit den Kindern?
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Erst wenn ein Elternteil einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellt, entscheidet das Gericht zum Wohl des Kindes. Kinder, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, können gegen die Entscheidung widersprechen und ihre Meinung muss bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

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Biologische Väter erhalten Umgangsrecht mit ihren Kindern

Baby-und-VaterDer Bundestag in Berlin hat beschlossen, dass der leibliche Vater des Kindes auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, wenn der Nachwuchs von der Mutter und z.B. ihrem neuen Freund/Mann, dem sogenannten rechtlichen Vater,großgezogen wird.
In mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bekamen Väter in der letzten Zeit das Recht, ihre Kinder zu sehen, wenn dieses nicht mit dem biologischen Vater aufwuchs.

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