Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, wonach sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren richten. Die Höhe der Kosten einer Scheidung kann weder das Gericht noch der Rechtsanwalt nach freiem Ermessen festsetzen, sondern sie berechnen sich auf der Grundlage des sogenannten Verfahrenswertes.
Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?
Der Verfahrenswert, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt, berechnet sich bei einer Ehescheidung grundsätzlich aus dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten.
Hinzu kommt im Regelfall noch der Verfahrenswert für den von Amtswegen durchzuführenden Versorgungsausgleich. Dieser beträgt pro Anrecht 10 Prozent des Verfahrenswertes der Ehescheidung, mindestens jedoch 1.000,- €.
Diese Werte bilden somit die Berechnungsgrundlage für die bei der Scheidung entstehenden Kosten. Auf dieser Grundlage berechnen sich sodann die jeweils gesetzlich festgelegten Gerichts- und Anwaltsgebühren.