Die Einvernehmliche Scheidung. Wann ist Sie sinnvoll? Welche Vorteile hat sie und wann ist sie nicht sinnvoll?
Zu allen diesen und weiteren Fragen haben wir auf unserem Youtube-Kanal ein ausführliches Video veröffentlicht.
RA Scheidung - Das Scheidungsblog
was Sie über Scheidung schon immer wissen wollten…
Die Einvernehmliche Scheidung. Wann ist Sie sinnvoll? Welche Vorteile hat sie und wann ist sie nicht sinnvoll?
Zu allen diesen und weiteren Fragen haben wir auf unserem Youtube-Kanal ein ausführliches Video veröffentlicht.
Wie unter anderem RTL Online der Spiegel berichteten, gab es kürzlich eine Initiatve des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten (BDS) zur Einführung einer erleichterten und beschleunigten Ehescheidung bei den Standesämtern.
Allerdings wird es diese Form der einvernehmlichen Scheidung wohl in naher Zukunft nicht geben.
Eine ausführliche Behandlung des Themas und der Geschichte der verschiedenen Vorstöße zur Ehescheidung ohne Anwalt finden Sie hier.
“Wir konnten uns mit der Initiative leider nicht durchsetzen. In den Bundesministerien der Justiz und des Inneren in Berlin hieß es, dass es kein politisches Interesse gibt”
, teilte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) mit.
Bislang konnten sich Geschiedene und Scheidungswillige wenigstens über die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Ehescheidung freuen.
Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt ein vorläufiges Ende bereitet.
Lesen Sie dazu ausführlich: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/155-bundesfinanzhof-entscheidet-scheidungskosten-steuerlich-nicht-absetzbar
Auf der Webseite Online Scheidung Deutschland finden Sie zudem umfangreiche Informationen zum Thema Scheidungskosten & Scheidungskosten sparen.
Kürzlich haben wir zum Thema “Ablauf einer Scheidung” auf unserem Youtube-Kanal ein neues Video veröffentlicht. Hier wird kurz und verständlich das Scheidungsverfahren erklärt. Viel Vergnügen beim Ansehen!
Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.
Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.
Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.
Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).
Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.
Quellen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html
http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/
BGH: Rechtswidriges Adoptionsverfahren bei Samenspende: Will die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter deren Kind adoptieren, muss der Samenspender am Adoptionsverfahren beteiligt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar einen Fall zu entscheiden, bei dem die eingetragene Lebenspartnerin einer Mutter deren Kind adoptieren wollte. Das Kind wurde durch eine private Samenspende gezeugt und kam im November 2010 zur Welt. Daraufhin hatte die Lebenspartnerin der Mutter einen Antrag auf Annahme des Kindes (Adoptionsantrag) gestellt. Dabei legte sie jedoch keine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters vor, obwohl ihr Name Aufenthaltsort bekannt waren. Als Grund führte sie an, dass der Vater darum gebeten habe, unbekannt zu bleiben. Mangels Zustimmung des Vaters hatte das Amtsgericht den Antrag jedoch zurückgewiesen.
Laut den neuesten Statistiken ist bei der Zahl der in Deutschland geschiedenen Ehen weiterhin ein Abwärtstrend erkennbar: Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 169.000 Ehen geschieden, rund 40.000 davon in NRW. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1995. Dabei ist die Dauer der geschiedenen Ehen von 11 Jahren und 7 Monaten im Jahr 2003 auf 14 Jahre und 8 Monate im Jahr 2013 gestiegen. Auch das Alter der Partner bei der Scheidung ist immer höher. Im Jahr 2008 waren die Frauen bei der Scheidung durchschnittlich 41,4, die Männer sogar 44,2 Jahre alt. Im Jahr 1990 lag das Durchschnittsalter der Frauen noch bei 35,7, das der Männer bei 38,5 Jahren. Insgesamt lassen sich also weniger Leute scheiden bei immer länger andauernden Ehen.
Allerdings ist die Zahl der neu geschlossenen Ehen in den letzten 30 Jahren deutlich zurückgegangen. Haben sich im Jahr 1988 noch rund 500.000 Paare das Ja-Wort gegeben, waren es im Jahr 2012 nur noch knapp 390.000.
Das Institut der Ehe hat quantitativ also an Bedeutung verloren, was als Ausdruck einer allgemeinen Veränderung innerhalb der Gesellschaft zu sehen ist. Eine schnelle Karriere und Erfolg im Job werden häufiger über Ehe und Familie gestellt. Jedoch entscheiden sich die Menschen, wenn sie sich denn für ein Leben in einer Ehegemeinschaft entscheiden, bewusster und entschlossener dafür. Es gilt wohl auch in diesem Bereich des Lebens das alte Motto „Qualität statt Quantität!“.
Quellen:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/07/PD14_258_12631.html
https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pres_102_14.html
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1323/umfrage/eheschliessungen-in-deutschland/
Noch bis Ende der 60er-Jahre stand die Strafbarkeit der Erwachsenenhomosexualität in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch als Verbrechen unter Strafe. Durch die Beseitigung dieser Strafnorm im Jahr 1969 hat der damalige Gesetzgeber ein deutliches Zeichen in Richtung gesellschaftlicher Akzeptanz und Toleranz sowie rechtlicher Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gesetzt. Ein weiteres folgte im Jahr 2001 mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Doch auch danach hat sich noch einiges getan. Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Steuerrecht, insbesondere beim Ehegattensplitting, für verfassungswidrig erklärt. Diesen Urteilen hat die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ sowie des „Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ im Jahr 2014 Rechnung getragen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner wurde damit der Ehe zwischen Mann und Frau auch steuer- und adoptionsrechtlich in allen Belangen gleichgestellt.
Die Ehegatten hatten Streit. Dabei drohte der Mann, Landwirt, seiner Frau mit dem Tod und kündigte an, dass gemeinsame Wohnhaus anzuzünden. Es kam zu einer Schlägerei zwischen den Ehegatten und die Frau zog direkt aus.
Fall
Der Anwalt Rolf Meyer-Müller* und seine Ehefrau Petra Schmidt wollten sich einen gemeinsamen Nachnamen schmieden. Die Zahnärztin wollte Meyer-Müller-Schmidt mit Nachnamen heißen und diesen Namen auch in Ihrem Beruf benutzen. Es sollte also kein gewöhnlicher Doppelname sein, sondern ein „Dreifachname“.