Unser Gastbeitrag auf dem Blog von Beziehungscoach Marijana Lorenz

Gastblog der Kanzlei Niklas Clamann www.online-scheidung-deutschland.de

Ist unsere Partnerschaft nun wirklich am Ende? Haben wir wirklich alles ausgeschöpft oder geben wir dem Ansatz des emotionsfokussierten Paarcoachings noch eine Chance? Diese Technik wende ich, Marijana Lorenz,  in meiner Funktion als Beziehungs- und Paarcoach an und habe bereits als erfahrener und emphatischer Coach vielen Paaren aus der Krise geholfen. Scheiden lassen könnt ihr euch immer noch, es steht viel auf dem Spiel, give it a try! Das Erstgespräch kostet euch 0 Euro, ist online durchführbar und wir schauen, ob wir eine Vertrauensbasis schaffen können gemeinsam. Ich freue mich auf euch.

www.beziehungscoach-mannheim.de/Kontakt

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Eltern bleiben trotz Trennung – Ein Gastartikel von Diplom-Pädagogin Dagmar Cassiers

Im nachfolgenden Gastbeitrag behandelt Diplom-Pädagogin Dagmar Cassiers das Thema „Eltern bleiben trotz Trennung“:

Auch wenn Sie als Paar auseinandergehen, bleiben Sie ein Leben lang Eltern

Für Kinder ist das Zusammenleben mit beiden Elternteilen in den meisten Fällen
selbstverständlich und normal. Deshalb bringt die Trennung der Eltern das kindliche
Familienbild durcheinander und verlangt vom Kind erhebliche Anpassungsleistungen –
zumal es im Vorfeld einer Trennung oftmals schon psychische Belastungen erfahren
hat, weil es in die Auseinandersetzungen der Eltern verstrickt und zwischen die Fronten
geraten war.

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Scheidung einreichen oder Ehe annullieren?

Wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen will, müssen die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu müssen die Ehegatten in der Regel das sogenannte Trennungsjahr durchleben. Die Aufhebung der Ehe unterliegt keiner solchen Anforderung. Da kann sich einem schon einmal die Frage stellen, ob die „Annullierung“ der Ehe eine „schnelle“ Alternative zur Scheidung darstellen kann.  

„Annullierung“ der Ehe gibt es nicht (mehr) 

Das deutsche Recht kennt seit 1998 keine Annullierung der Ehe (mehr). Durch die Annullierung wurde die Ehe mit Wirkung für die Vergangenheit als „von Anfang an als unwirksam“ erklärt. Heutzutage kann die Ehe in speziellen Fällen aufgehoben werden. Die Aufhebung der Ehe entfaltet jedoch keine Rückwirkung in die Vergangenheit. Die Aufhebung ist umgangssprachlich nach wie vor als „Annullierung“ geläufig. 

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Das Trennungsjahr – sollte man es abschaffen?

Trennungsjahr abschaffen

Trennungsjahr abschaffen?

Wegen des Trennungsjahres können viele Ehegatten nicht tun, was sie im Zeitpunkt der Trennung am liebsten sofort tun würden: sich von ihrem Ex-Partner scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist gewissermaßen ein Übel, das Ehegatten nach der Trennung aufgebürdet wird, damit sie ihren Scheidungsentschluss nicht leichtfertig treffen. Aber genügt das als Grund zu sagen, dass Ehegatten mit ihrem nun nicht mehr geliebten Partner noch ein ganzes Jahr verheiratet bleiben müssen? Mit anderen Worten: Sollte man das Trennungsjahr abschaffen?

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Standesbeamte wollten Express-Scheidung

Standesbeamte fordern Express-Scheidung

Wie unter anderem RTL Online der Spiegel berichteten, gab es kürzlich eine Initiatve des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten (BDS) zur Einführung einer erleichterten und beschleunigten Ehescheidung bei den Standesämtern.
Allerdings wird es diese Form der einvernehmlichen Scheidung wohl in naher Zukunft nicht geben.
Eine ausführliche Behandlung des Themas und der Geschichte der verschiedenen Vorstöße zur Ehescheidung ohne Anwalt finden Sie hier.

„Wir konnten uns mit der Initiative leider nicht durchsetzen. In den Bundesministerien der Justiz und des Inneren in Berlin hieß es, dass es kein politisches Interesse gibt“

, teilte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) mit.

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Aktuelles Urteil – Bundesfinanzhof – Scheidungskosten steuerlich nicht mehr absetzbar

Bislang konnten sich Geschiedene und Scheidungswillige wenigstens über die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Ehescheidung freuen.
Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt ein vorläufiges Ende bereitet.

Lesen Sie dazu ausführlich: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/155-bundesfinanzhof-entscheidet-scheidungskosten-steuerlich-nicht-absetzbar

Auf der Webseite Online Scheidung Deutschland finden Sie zudem umfangreiche Informationen zum Thema Scheidungskosten & Scheidungskosten sparen.

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Nix mit „Herdprämie“ statt Kita?

Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat

Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.

Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig  zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.

Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige  bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).

Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.

 

Quellen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/verhandlung-in-karlsruhe-verfassungsgericht-bezweifelt-rechtmaessigkeit-von-betreuungsgeld-1.2435156

http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/

 

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