Ein toller und informativer Beitrag inklusive 13 wichtigen Tipps und einem Leitfaden von starkekids.com zum Thema wie Kinder mit einer Trennung umgehen und diese verkraften:
Wie Kinder eine Trennung verkraften – 13 wichtige Tipps (+ Leitfaden)
was Sie über Scheidung schon immer wissen wollten…
Ein toller und informativer Beitrag inklusive 13 wichtigen Tipps und einem Leitfaden von starkekids.com zum Thema wie Kinder mit einer Trennung umgehen und diese verkraften:
Wie Kinder eine Trennung verkraften – 13 wichtige Tipps (+ Leitfaden)
Wie wollen oder sollen wir leben, was macht uns zufrieden und glücklich, was macht uns frei? Diese und viele andere Fragen an das moderne Leben stellen sich vielen Menschen und Julia Tenaglia versucht in ihrem Blog Antworten und Anregungen zu geben: https://einfachfreileben.de/
Der Scheidungsanwalt Niklas Clamann verfasste für ihren Blog einen Artikel um darzustellen welche Rolle eine Scheidung in diesem Zusammenhang spielen kann.
https://einfachfreileben.de/scheidung-kein-problem/
Viel Spaß beim Lesen!
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen will, müssen die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu müssen die Ehegatten in der Regel das sogenannte Trennungsjahr durchleben. Die Aufhebung der Ehe unterliegt keiner solchen Anforderung. Da kann sich einem schon einmal die Frage stellen, ob die „Annullierung“ der Ehe eine „schnelle“ Alternative zur Scheidung darstellen kann.
„Annullierung“ der Ehe gibt es nicht (mehr)
Das deutsche Recht kennt seit 1998 keine Annullierung der Ehe (mehr). Durch die Annullierung wurde die Ehe mit Wirkung für die Vergangenheit als „von Anfang an als unwirksam“ erklärt. Heutzutage kann die Ehe in speziellen Fällen aufgehoben werden. Die Aufhebung der Ehe entfaltet jedoch keine Rückwirkung in die Vergangenheit. Die Aufhebung ist umgangssprachlich nach wie vor als „Annullierung“ geläufig.
Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, wonach sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren richten. Die Höhe der Kosten einer Scheidung kann weder das Gericht noch der Rechtsanwalt nach freiem Ermessen festsetzen, sondern sie berechnen sich auf der Grundlage des sogenannten Verfahrenswertes.
Der Verfahrenswert, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt, berechnet sich bei einer Ehescheidung grundsätzlich aus dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten.
Hinzu kommt im Regelfall noch der Verfahrenswert für den von Amtswegen durchzuführenden Versorgungsausgleich. Dieser beträgt pro Anrecht 10 Prozent des Verfahrenswertes der Ehescheidung, mindestens jedoch 1.000,- €.
Diese Werte bilden somit die Berechnungsgrundlage für die bei der Scheidung entstehenden Kosten. Auf dieser Grundlage berechnen sich sodann die jeweils gesetzlich festgelegten Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Die sogenannte Discount Scheidung oder auch „Scheidung light“ ist eine schon häufig diskutierte Möglichkeit, das Scheidungsverfahren jedenfalls für kinderlose Ehepaare, die sich hinsichtlich der Scheidung und der Folgesachen einig sind, zu vereinfachen und günstiger zu gestalten.
Zuletzt hatte vor einigen Jahren die Justizministerin Zypries ein Konzept vorgelegt, bei welchem die scheidungswilligen Ehepartner, die keine gemeinsamen Kinder haben, keinen Anwalt mehr zur Durchführung des Scheidungsverfahrens benötigen, sondern stattdessen eine notarielle Erklärung hinsichtlich des Scheidungswunsches und des Unterhaltes sowie bezüglich der Ehewohnung und des Hausrates abgeben. Diese Erklärung sollte sodann bei Gericht eingereicht und auf dessen Grundlage die Scheidung ausgesprochen werden.
Volker H. Rupp betreibt einen Blog zum Thema Glücklichsein in der Liebe (https://www.die-liebe-und-ich.de/).
Der folgende Gastartikel wurde uns von ihm zu Verfügung gestellt:
Jetzt hat es doch nicht funktioniert. Es ging einfach schief. Was am Anfang so schön war und auch einige Zeit gut lief scheiterte zum Schluss! Du bist ratlos, tief verletzt, gibst Dir oder Deinem Ex-Partner die Schuld und fragst Dich, ob Du so etwas je wieder willst und ob es nicht ohnehin besser wäre allein zu bleiben. Vor allem, um diese Schmerzen zu vermeiden!
Gleich vorweg und wenn es noch so weh tut: Es ist tatsächlich vorbei!
Du brauchst Dir keine Hoffnung mehr machen, dass Ihr wieder zusammenkommt und es dann irgendwie wieder gut wird: Ganz anders, weil Du oder Dein Partner Dich veränderst. Das wird nicht passieren. Unter vielen hundert Klienten, die Trennungserfahrungen machten, habe ich es noch nie erlebt, dass ein Paar, das die endgültige Trennung ausgesprochen hat, wieder dauerhaft und glücklich zusammenkommt. Eine Zeitlang, ja. Aber die alten Wunden tauchen wieder auf, genauso wie die alten Sollbruchstellen. Und Ihr seid bald wieder dort, wo Ihr Euch getrennt habt. (Was anderes ist die Trennung in der Beziehung, aber das habe ich weiter oben erläutert.)
Wegen des Trennungsjahres können viele Ehegatten nicht tun, was sie im Zeitpunkt der Trennung am liebsten sofort tun würden: sich von ihrem Ex-Partner scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist gewissermaßen ein Übel, das Ehegatten nach der Trennung aufgebürdet wird, damit sie ihren Scheidungsentschluss nicht leichtfertig treffen. Aber genügt das als Grund zu sagen, dass Ehegatten mit ihrem nun nicht mehr geliebten Partner noch ein ganzes Jahr verheiratet bleiben müssen? Mit anderen Worten: Sollte man das Trennungsjahr abschaffen?
Kürzlich veröffentlichte das Portal für Dienstleister – ProntoPro.de – in seinem Blog ein Interview mit Rechtsanwalt Christian Kieppe. Thema was vor allem die von ihm betriebene Webseite zur Online-Scheidung, seine Entscheidung sich schwerpunktmäßig auf Fragen des Familienrechtes zu spezialisieren und die diversen Tücken und Feinheiten einer Tätigkeit als Scheidungsanwalt. So werden u. A. Fragen wie
Seit wann ist es möglich, sich online scheiden zu lassen?
oder
Wie häufig arbeitest du mit dem Gesetzbuch?
behandelt.
Aber natürlich wird auch über Vor- und Nachteile der Online-Scheidung oder über Besonderheiten einer Einvernehmlichen Scheidung gesprochen!
Nachzulesen unter:
https://www.prontopro.de/blog/online-geschieden-werden-schnell-und-unkompliziert/
Die Einvernehmliche Scheidung. Wann ist Sie sinnvoll? Welche Vorteile hat sie und wann ist sie nicht sinnvoll?
Zu allen diesen und weiteren Fragen haben wir auf unserem Youtube-Kanal ein ausführliches Video veröffentlicht.
Wie unter anderem RTL Online der Spiegel berichteten, gab es kürzlich eine Initiatve des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten (BDS) zur Einführung einer erleichterten und beschleunigten Ehescheidung bei den Standesämtern.
Allerdings wird es diese Form der einvernehmlichen Scheidung wohl in naher Zukunft nicht geben.
Eine ausführliche Behandlung des Themas und der Geschichte der verschiedenen Vorstöße zur Ehescheidung ohne Anwalt finden Sie hier.
„Wir konnten uns mit der Initiative leider nicht durchsetzen. In den Bundesministerien der Justiz und des Inneren in Berlin hieß es, dass es kein politisches Interesse gibt“
, teilte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) mit.