Wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen will, müssen die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu müssen die Ehegatten in der Regel das sogenannte Trennungsjahr durchleben. Die Aufhebung der Ehe unterliegt keiner solchen Anforderung. Da kann sich einem schon einmal die Frage stellen, ob die „Annullierung“ der Ehe eine „schnelle“ Alternative zur Scheidung darstellen kann.
„Annullierung“ der Ehe gibt es nicht (mehr)
Das deutsche Recht kennt seit 1998 keine Annullierung der Ehe (mehr). Durch die Annullierung wurde die Ehe mit Wirkung für die Vergangenheit als „von Anfang an als unwirksam“ erklärt. Heutzutage kann die Ehe in speziellen Fällen aufgehoben werden. Die Aufhebung der Ehe entfaltet jedoch keine Rückwirkung in die Vergangenheit. Die Aufhebung ist umgangssprachlich nach wie vor als „Annullierung“ geläufig.