Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt!

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15).

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Die gemeinschaftliche elterliche Sorge der nicht verheirateten Eltern

gemeinsamessorgerechtDie gemeinsame elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von nicht verheirateten Elternteilen ist anzuordnen, wenn dies nicht gegen das Kindeswohl spricht. So entschied das OLG Brandenburg mit Entscheidung v. 09.02.2016 (AZ: 13 UF 185/15).

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