Das Jobcenter muss die Reisekosten von mehr als 6.000 € für den Besuch der Kinder in Australien nicht übernehmen

Thomas Schoch
Thomas Schoch

So entschied das Sozialgericht Berlin in seinem Beschluss vom 21. August 2013  –S 201 AS 19424/13 ER-.

Das Jobcenter muss die Kosten für eine kurzfristige Reiseplanung für den Besuch eines Hart IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kinder nicht übernehmen, auch wenn es sich bereits grundsätzlich zu einer Kostenübernahme erklärt hat.

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Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte
Das Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Mit seiner Entscheidung vom 2. August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Väterrechte einen großen Schritt voran gebracht. Indem es die Vorschrift des § 1626a BGB für verfassungswidrig erklärte, wird nun eine erhebliche Benachteiligungen von unverheirateten Vätern beseitigt.

In vielerlei Hinsicht sind Männer gegenüber Frauen hinsichtlich der Entscheidungsgewalt über das Wohl ihrer Kinder noch immer tatsächlich und rechtlich benachteiligt.

Viele Frauen mit Kindern sind berufstätig. Insofern greift das „Mütter stehen zuhause am Herd und haben mehr Zeit für ihre Kinder“ Argument nicht. Das Gesetz erwartet es sogar von alleinerziehenden Eltern – ob Mutter oder Vater – dass sie i.d.R. ab einem gewissen Alter der Kinder für einen eigenen Lebensunterhalt Sorge tragen.

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