Wie wollen oder sollen wir leben, was macht uns zufrieden und glücklich, was macht uns frei? Diese und viele andere Fragen an das moderne Leben stellen sich vielen Menschen und Julia Tenaglia versucht in ihrem Blog Antworten und Anregungen zu geben: https://einfachfreileben.de/
Kürzlich veröffentlichte das Portal für Dienstleister – ProntoPro.de – in seinem Blog ein Interview mit Rechtsanwalt Christian Kieppe. Thema was vor allem die von ihm betriebene Webseite zur Online-Scheidung, seine Entscheidung sich schwerpunktmäßig auf Fragen des Familienrechtes zu spezialisieren und die diversen Tücken und Feinheiten einer Tätigkeit als Scheidungsanwalt. So werden u. A. Fragen wie
Seit wann ist es möglich, sich online scheiden zu lassen?
Wer bekommt den Hund nach der Scheidung? Wer den gemeinsamen Hund im Scheidungsfall letztendlich zugewiesen bekommt, beschäftigt die Gerichte immer wieder.
Zuletzt wurde ein Beschluss vom OLG Nürnberg bekannt, welcher sich um dieses Thema dreht (Beschluss v. 07.12.2016, Az. 10 UF 1429/16).
Die Verpflichtung eines Ehegatten dem bedürftigen anderen Ehegatten einen angemessenen Trennungsunterhalt zu zahlen, besteht nach der Trennung und endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung. Es gibt aber Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob es auch andere Gründe geben kann, warum diese Verpflichtung früher entfällt. Über einen solchen Fall entschied das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall (Beschluss v 16.11.2016 – 4 UF 78/16).
Der Versorgungsausgleich ist der im Rahmen der Scheidung durchzuführende Ausgleich der erworbenen Rentenansprüchen und –Anwartschaften. Gemäß § 27 VersAusglG wird dieser dann nicht durchgeführt, wenn dies grob unbillig wäre. Das OLG Oldenburg hatte nun dieser Art gelagerten Fall zu entschieden.
Kürzlich haben wir zum Thema „Ablauf einer Scheidung“ auf unserem Youtube-Kanal ein neues Video veröffentlicht. Hier wird kurz und verständlich das Scheidungsverfahren erklärt. Viel Vergnügen beim Ansehen!
Laut den neuesten Statistiken ist bei der Zahl der in Deutschland geschiedenen Ehen weiterhin ein Abwärtstrend erkennbar: Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 169.000 Ehen geschieden, rund 40.000 davon in NRW. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1995. Dabei ist die Dauer der geschiedenen Ehen von 11 Jahren und 7 Monaten im Jahr 2003 auf 14 Jahre und 8 Monate im Jahr 2013 gestiegen. Auch das Alter der Partner bei der Scheidung ist immer höher. Im Jahr 2008 waren die Frauen bei der Scheidung durchschnittlich 41,4, die Männer sogar 44,2 Jahre alt. Im Jahr 1990 lag das Durchschnittsalter der Frauen noch bei 35,7, das der Männer bei 38,5 Jahren. Insgesamt lassen sich also weniger Leute scheiden bei immer länger andauernden Ehen.
Allerdings ist die Zahl der neu geschlossenen Ehen in den letzten 30 Jahren deutlich zurückgegangen. Haben sich im Jahr 1988 noch rund 500.000 Paare das Ja-Wort gegeben, waren es im Jahr 2012 nur noch knapp 390.000.
Das Institut der Ehe hat quantitativ also an Bedeutung verloren, was als Ausdruck einer allgemeinen Veränderung innerhalb der Gesellschaft zu sehen ist. Eine schnelle Karriere und Erfolg im Job werden häufiger über Ehe und Familie gestellt. Jedoch entscheiden sich die Menschen, wenn sie sich denn für ein Leben in einer Ehegemeinschaft entscheiden, bewusster und entschlossener dafür. Es gilt wohl auch in diesem Bereich des Lebens das alte Motto „Qualität statt Quantität!“.
* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.
** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.
*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.
Der Scheidungskostenrechner als Plugin für Ihre Homepage – Kostenfrei online Scheidungskosten berechnen.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten z.B. Erteilung von Einwilligungen, Widerruf bereits erteilter Einwilligungen klicken Sie auf nachfolgenden Button.
Einstellungen