Auch ein Hund hat Recht auf Unterhalt

Mit einem ungewöhnlichen „Unterhaltsstreit“ war das Oberlandesgericht Zweibrücken – 2 UF 87/05  – befasst. Danach hat ein Hund Anrecht auf 100,- Euro monatlichen Unterhalt.

Bei der Scheidung hatten die früheren Eheleute vertraglich vereinbart, dass der Ehemann für den gemeinsamen Hund Angie, der bei seiner Frau bleiben sollte, bis zu dessen Tod monatlich 100, – Euro zahlen sollte.

Dem Mann erschienen diese Alimente dann nach einiger Zeit doch zu hoch und er kündigte den Vertrag einseitig auf. Frauchen wehrte sich dagegen und verklagte ihn vor dem Familienrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen, der ihr Recht gab.

Der Beklagte rief dagegen das Oberlandesgericht mit der Berufung an, das jedoch auch „für den Hund“ entschied, so dass die monatliche Hundepension bis zu Angies Ableben gezahlt werden muss.

Quelle

Foto: Alexander Klier – Bildlizenz / Änderungen wurden vorgenommen

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