Die Scheidung per Video – das Scheitern der Technik?

Scheidung

Wenn Menschen, die nicht zeitgleich am gleichen Ort sein können, etwas zu besprechen haben, bietet sich die Videokonferenz an. In einigen Fällen ist die Anreise zu lang oder zu teuer, weshalb man dann auf die Videokonferenz zurückgreift.

Sei es, um der Familie Grüße aus dem Urlaub zu schicken oder beruflich, um mit dem Partnerbüro in London die nächsten geschäftlichen Schritte abzusprechen. Videokonferenzen sind an der Tagesordnung.

So stellt sich in den schnelllebigen Zeiten des Siegeszugs des Internets auch in Scheidungssachen die Frage, warum es nicht möglich ist, eine Scheidung per Videokonferenz zu vollziehen. Es liegt für manche – vor allem aus Effektivitätsgründen – doch so nahe.

Pilotversuch in Thüringen

Im November 2014 wurde in Thüringen erstmals überhaupt ein Ehepaar unter großer medialer Aufmerksamkeit per Videokonferenz geschieden. So klagte man jedoch damals über die sehr schlechte Bildqualität.

Stand der Technik

Dass dieses Pilotprojekt nicht weiter ausgebaut wurde und nun mehr oder weniger still zu steht, scheint schlicht an der Technik zu liegen. Die notwendigen Voraussetzungen können nach dem Stand der Technik erfüllt werden. Die Gerichtsgebäude sind jedoch nicht mit entsprechenden Datenleitungen ausgestattet, die eine Videokonferenz mit ausreichender Bildqualität ermöglichen würden. Die Justiz scheint hieran auch vorerst nichts ändern zu wollen.

Ausblick

Je weiter die Globalisierung voranschreitet, umso mehr Auslandsbezug könnten die Scheidungen mit der Zeit mit sich bringen. In solchen Fällen könnte die Scheidung über eine Videokonferenz sicherlich sinnvoll sein. Ob die Bedeutung der Scheidung per Video-Konferenz in Zukunft zunehmen wird, bleibt abzuwarten.

Quelle

Diesen Beitrag teilen: