Hartz IV: Anschaffung einer Waschmaschine gehört nach Trennung vom Partner zur „Erstausstattung“

waschmaschineFall

Die 1954 geborene Klägerin nutzte bis zum Jahr 1987 mit ihrem Ehemann eine Waschmaschine, bis diese dann defekt war.

Nach der Scheidung konnte die Klägerin die Waschmaschine ihres neuen Lebenspartners nutzen. Nach der Trennung von diesem im Jahr 2004 hatte die Klägerin keine Waschmaschine mehr in der Wohnung, sondern nutzte einen Waschsalon.

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