Bereits zu Anfang des Jahres ging es für Großbritannien durch die Presse: Facebook & Co sind zunehmend ein Scheidungsgrund bzw. ein wahrer Pool für die Beweissuche von Scheidungsanwälten.
Nun kommt eine weitere Studie aus den USA zum selben Schluss – jedoch mit höheren Zahlen!
In den USA haben laut einer Umfrage unter Scheidungsanwälten 81 Prozent in den vergangenen fünf Jahren schon einmal Beweismaterial aus sozialen Online-Netzwerken vor Gericht benutzt oder mussten dagegen angehen.
Es wird deutlich wie sehr die sog. Social Networks mittlerweile in den privaten Bereich eindringen und wie wenig Bewusstsein für die Gefahren von allzu freizügiger Informationseinstellung, bei Facebook anderen Netzwerken, vorhanden ist.
Die Netzwerke versuchen nachzubessern, bieten verbesserte Privatsphäre Einstellungen.
Doch all das nützt nicht wenn dem Anwender ein Mindestmaß an Verstand und Vorsicht abgeht.
So erstellte in einem Fall ein Mann ein Profil auf der Online- Partnerbörse „Match.com“, wo er angab, alleinstehend zu sein und keine Kinder zu haben. Dabei war er gerade dabei, vor Gericht das Sorgerecht für seine „nicht existenten“ Kinder zu erstreiten. In einem anderen Fall beklagte ein Mann, dass seine Exfrau ständig die Termine ihrer gemeinsamen Kinder verpasse. Vor Gericht präsentiertes Material von der Website des Online-Spiels „World of Warcraft“ zeigte dann, dass die Frau sich genau zu dem Zeitpunkt zusammen mit ihrem Freund mit Online-Spielen vergnügte, als sie mit ihren Kindern hätte unterwegs sein sollen. Quelle
Wie soll denn da noch geholfen werden, fragt man sich und schüttelt ungläubig den Kopf…
Als dringenden Rat möchte ich Ihnen mitgeben:
Stellen Sie keine privaten Informationen ins Internet – egal wo – die sie nicht auch jedem Menschen direkt ins Gesicht sagen würden. Laden Sie keine Bilder ins Internet, die Sie nicht Ihrer Mutter, Ihrem Chef oder Schwiegervater zeigen würden.
Informationen im Internet sind nie sicher und wer sich bei Facebook mit der neuen Romanze brüstet, muss sich nicht wundern, wenn am nächsten Tag die Scheidung ins Haus steht!
In diesem Sinne wünsche ich ein angenehmes Wochenende und viel Privatleben – Ihr RA Scheidung
Zum Brüllen! Klasse finde ich ja auch das erste Beispiel in dem Artikel:
Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerk-Verbindungen zählt.
Dummheit muss bestraft werden…