Sind die Mandanten bei Online Scheidungen die Dummen…?
Die in den 90er Jahre eingeführte Möglichkeit sogenannter „Online-Scheidungen“ sieht sich, von Zeit zu Zeit und von berufener Stelle, immer wieder wohlfeiler Kritik ausgesetzt.
Nun betreibe ich selbst verschiedene solche Angebote und es scheint mir angebracht, zu einigen, oft geäußerten Punkten meine Meinung zu äußern.
Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet kein gerichtliches Verfahren, sondern steht lediglich für eine vereinfachte und schnellere Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt über das Internet und unter Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel.
Anstelle eines persönlichen Termins in der Kanzlei kann ein Teil der Kommunikation und des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und den Mandant per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden.
Die erforderliche persönliche Beratung und Beantwortung spezielle Fragen erfolgt telefonisch und per Mail, sodass die Prozessvorbereitung und Durchführung beschleunigt und dadurch auch kostengünstiger wird.
Kritisiert wird beispielsweise, eine Reduzierung des Streitwertes wegen „unstreitiger Scheidung“ käme selten vor. (Siehe beispielsweise hier oder auch hier)
Zunächsteinmal muss man wissen, dass der Anwalt umso mehr verdient, je höher der Streitwert festgesetzt wird. Es ist also durchaus bemerkenswert und im Interesse der Mandanten, dass sich Anwälte, die die sogenannte „Online Scheidung“ anbieten, in der Regel gegenüber dem Gericht dafür einsetzen, dass der Streitwert zugunsten der Mandanten reduziert wird. Ist es nicht im Übrigen auch die Aufgabe und Pflicht des Rechtsanwaltes die Kosten für den Mandaten möglichst gering zu halten?
Das Gericht hat bei der Festsetzung des Streitwertes bei einfachen Verfahren im Rahmen der Einzelfallbetrachtung die Möglichkeit den Streitwert zu reduzieren.
Bereits im Februar 2006 hat dementsprechend das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass im Hinblick auf den geringen Umfang der Sache eine Reduzierung des Streitwertes von 25% gerechtfertigt ist.
Eine Reduzierung des Streitwertes kommt durchaus nicht selten vor und hängt maßgeblich auch von dem Einsatz des beauftragten Anwaltes ab.
Weiterhin wird angebracht, durch die elektronische Kommunikation würde über – auch bei eigentlich unproblematischen Scheidungen – komplizierte Materien wie das neue Versorgungsausgleichsrecht und die dort gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten- schlecht beraten.
Prinzipiell ist doch der Inhalt und die Qualität der Beratung immer von den Bedürfnissen der Parteien sowie der Fachkompetenz des ersuchten Anwalts abhängig und nicht von der Art der Kommunikation.
Sollte Beratungsbedarf bestehen oder Sachverhalte nicht klar sein, besteht immer die Möglichkeit, diese im persönlichen Gespräch zu klären, was in der Praxis auch regelmäßig der Fall ist.
Ein weiterer Kritikpunkt, Anwälte würden Kosten unterschlagen, indem sie bei der Werbung für die „Online-Scheidung“ nicht auf „Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten“ etc. hinweisen.
Ob es im Einzelfall Kollegen gibt, die angeblich anfallende Kosten in der Werbung unterschlagen, kann ich nicht beurteilen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder grundsätzlich gar nicht anfallen, wenn, wie üblich bei sogenannten Online Scheidungen, ein am Gerichtsort ansässiger Kollege vom dem Hauptbevollmächtigten mit der Terminsvertretung beauftragt wird.
Grundsätzlich lässt sich sagen:
Den größten Erfolg, in Bezug auf die Reduzierung der Scheidungskosten, verspricht die Online-Scheidung in solchen Fällen, in denen sich die Parteien weitestgehend einig sind. Und die Statistik sagt, dass es sich bei der Ehescheidung im Regelfall um eine einvernehmliche Scheidung handelt.
Sind Folgesachen streitig, oder Tatsachen unklar, ist selbstredend das persönliche Gespräch mit dem Anwalt notwendig, um bestmögliche Repräsentation zu gewährleisten.
Eine Partei bleibt ohne Anwalt?!
Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass nur die Partei im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein muss, die Anträge stellt. Es hat also überhaupt nichts mit dem sogenannten „Online“ Scheidungsverfahren zu tun, ob der Antragsgegner sich nun anwaltlich vertreten lässt oder nicht.
Der mündige Antragsgegner kann und muss doch selbst entscheiden können, ob er eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren wünscht. Diese Beratung und Vertretung kann er jederzeit in Anspruch nehmen oder auch nicht, ob nun „Online Scheidung“ oder nicht.
Vielfach werden die Rechtssuchenden aber gar nicht darauf hingewiesen, dass die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwaltes für die Durchführung des Scheidungsverfahrens nicht zwingend erforderlich ist. Wem mag diese Rechtsunkenntnis wohl dienen?
Sind also all die Mandanten, welche sich bisher erfolgreich online beraten und scheiden ließen und lassen, wirklich die „Dummen“?
Eine Vielzahl von Mandanten sucht aktiv, von sich aus, nach Möglichkeiten der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens des Scheidung.
Der Wunsch nach einer modernen, schnellen, unkomplizierten und günstigen Abwicklung des eigenen Scheidungsverfahrens ist hierbei durchaus mehr als legitim. Sofern keine durchgreifenden rechtlichen Komplikationen zu erwarten sind spricht demnach auch nichts dagegen ein einvernehmliches Scheidungsverfahren in dieser Form abzuwickeln.
Welche Gründe zu der teils recht harschen, aber sachlich zumindest unzureichenden Kritik führen, kann ich nicht sagen. Spekulationen und Schlussfolgerungen überlasse ich gern dem geneigten und mündigen Leser.
Weitere Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Online_Scheidung
Also es ist schon einkomisches Phänomen, bis vor ca. einem Jahr hatte ich nie davon gehört und dann bin ich mal in einem Forum über den Begriff gestolpert. Habe mich damals dafür entschieden weil ich das alles schnell und unkompliziert hinter mich bringen wollte.
Also ich war voll zufrieden und hatte gar nicht das Gefühl der Dumme zu sein sondern im Gegenteil! Beratung am Tel. war super, alles war gut vorbereitet.
Der Termin, die Scheidung, fertig! Verstehe nicht wo das Problem dabei sein soll?
Ich kann meinem Vorredner nur Recht geben…bin zwar nicht selbst betroffen gewesen, jedoch konnte ich bei meinen Eltern beobachten, wie unkompliziert eine Scheidung sein kann. Beide sind berufstätig und haben ergo wenig Zeit. Da sie weiterhin (und auch während der Scheidung) in einem immernoch sehr gepflegten Umgang miteinander interagieren, konnte ein Großteil der Bürokratie auf dem digitalen Weg erledigt werden. Letztlich hat das natürlich Kosten erspart und überdies entstand nie eine erdrückende Situation der Scheidung. Man könnte fast sagen, dass diese beiläufig abgewickelt wurde, was angesichts der Thematik doch empfehlenswert ist. Wer möchte denn schon übermäßig lang mit diesem Thema konfrontiert sein? Schlussendlich kann man festhalten, dass die Online-Scheidung eine sehr gelungene Alternative zur konventionellen Methode ist.
also für mich wär das nichts – kann mir aber vorstellen, dass der es für viele interessant ist.
Ich finde das sollte jetzder für sich entscheiden, ich habe mich letzes Jahr auch scheiden lassen und habe dieses auch Online vollzogen bei scheidung.de und muss sagen das ich sehr zufrieden war. Es gibt auch bestimmt welche die schlechte Erfahrung gemacht haben, aber ich denke das kommt auch immer auf die Beratung an und ich fand mich damals gut beraten. Im Zeitalter des Internets geht vieles Online und das sich eine schaar Anwälte darüber aufregt ist mir schon klar, wenn man die Online Vorteile für sich nicht nutzen kann.
Liebe Grüße Brigitte
Gute Erfahrungen mit online-scheidung (Domainname wurde wegen Werbung gekürzt)
Im vergangenen September habe ich mich mit meiner Ex-Frau auf eine einverständliche Scheidung einigen können. Für die Scheidung wählten wir den Weg der Online-Scheidung.
Der Begriff „Online-Scheidung“ bedeutet, dass eine persönliche Vorsprache in einem Anwaltsbüro nicht notwendig ist und die Korrespondenz online geführt werden kann. Auf diesem Weg kann man Kosten und Zeit sparen, wie ich festgestellt habe.
Die Seite online-scheidung war dabei sehr hilfreich für mich. Alle Informationen und Formulare, die man braucht, werden auf der Seite angeboten. Ich habe sie einfach herunter geladen und sofort abgeschickt. Dann ließ ich mich telefonisch über die weiteren Schritte informieren und einen Kostenvoranschlag machen.
Um das Verfahren einzuleiten, brauchte der Rechtsanwalt nur noch eine von mir unterschriebene Vollmacht sowie die Heiratsurkunde. Sodann hat er die weitere Abwicklung übernommen. Nachdem meine Ehefrau ihre schriftliche Zustimmung zur Scheidung gegenüber dem Gericht erklärt hat, ist die Höhe des Versorgungsausgleiches innerhalb von nur drei Monaten ermittelt worden. Dringende Fragen konnte ich telefonisch oder per e-Mail mit dem Anwalt abklären. Der Termin vor Gericht im Januar ist reibungslos verlaufen und hat nur 20 Minuten gedauert.
Herr Rechtsanwalt (Name wurde wegen Werbung entfernt) hat mich sehr gut vertreten und ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die professionelle Unterstützung bedanken.
Ich kann meinen Vorredner nur zustimmen. Es geht schnell, unkompliziert und kein Termindruck .Meine Scheidung führte ***.ehe-scheidung-online.*** durch und ich war hoch zufrieden.
Auch ich kann nur zustimmen. Konnte bei „scheidung-vom-spezialisten“ sogar monatliche Raten zahlen. Das war am Anfang mein größter Horror, dass ich das finanziell nicht gewuppt bekomme. Top kompetent und dazu noch super günstig. Was will man mehr!
Köstlich! Trotz Klarstellung, dass es überhaupt keine Online-Scheidung gibt, sondern eben nur die Korrespondenz mit dem Anwalt online abläuft, berichten hier Mdten von ihren positiven Erfahrungen mit einer „Online-Scheidung“…..
Schnell, unkompliziert, preisgünstig, Ratenzahlung möglich….alles super. Es fehlt eigentlich nur die positive Bewertung wie bei ebay: „sehr zufrieden, jederzeit gerne wieder „.
Scherz beiseite: diese Mdtenreaktionen zeigen bereits deutlich, warum der Begriff in der Kritik steht. Sie glauben tatsächlich, eine besondere Dienstleistung erhalten zu haben; dabei hätte JEDER andere x-beliebige Anwalt genau dasselbe, genau so schnell, genau so gut, für das gleiche Geld erledigt.
Nun ja, offensichtlich zeigen die Reaktionen der von „Mohr“ beschriebenen Mandanten jedenfalls, dass Sie mit der Arbeit der Rechtsanwälte, die ihre „Online Scheidung“ betrieben haben, besonders zufrieden sind.
Die anwaltliche Tätigkeit, gerade auf dem Gebiet des Familien -und Scheidungsrechtes, ist eine hochqualifizierte Diensleistung und gerade deshalb erscheint es doch etwas lebensfremd die Auffassung zu vertreten, JEDER X-beliebige Anwalt würde dieselbe identische Dienstleistung erbringen und z.B.
– über die gleiche Erfahrung und das gleiche fachliche Know How verfügen,
– gleich schnell arbeiten,
– über die gleichen modernsten Kommunikationsmittel verfügen und diese auch
konsequent ausnutzen,
– auf eine Terminvereinbarung im Anwaltsbüro mit eventuellen Wartezeiten
verzichten,
– per E-Mail jederzeit erreichbar sein und auch mal Anfragen am Wochenende oder
nach Feierabend beantworten,
– eine Ratenzahlung ermöglichen usw..
Ich begrüße die Möglichkeit der sogenannten Internetscheidung, weil ich denke dass eine Scheidung möglichst pragmatisch angegangen werden sollte. Die Herangehensweise der AnwältInnen bei einer online-Scheidung zielt meist auf einvernehmliche Lösungen ab, bringt weniger organisatorischen Aufwand mit sich und gestaltet sich anonymer.
Während man früher auf persönliche Gespräche mit dem Anwalt angewiesen war, kann man die relevanten Informationen heutzutage selbst nachlesen. Mit dem Angebot der online-scheidungen wächst auch das Angebot an Informationen, die auf den Seiten der Kanzleien zur Verfügung stehen.
Die Organisation einer Scheidung wird einem eben eicht gemacht – genau wie die virtuelle Suche nach einem Partner. Ich kann mir schon vorstellen, dass manche das befremdlich finden. Egal was man davon halten mag – diese Entwicklung kommt sowohl den AnwältInnen als auch vielen Betroffenen entgegen. Die steigende Nachfrage zeigt das meiner Meinung nach ganz deutlich.
Warum nicht online ? Die gesamte Verwaltung der Stadt ist doch schon online Z.B. Ummeldung Wohnort etc. .Warum also nicht ?