Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche


Kirchenrecht – ist das noch zeitgemäß?

Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.

Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.

Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.

Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.

Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.

Zum Glück für den Arzt ließ das LAG dieses Argument, trotz der Heranziehung des Markusevangeliums als Beweis, nicht gelten.

Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden

entschied der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling.

Mit einem freiwilligen Verzicht auf die rechtlichen Privilegien der Kirchen ist wohl in nächter Zeit eher nicht zu rechnen.
Sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Was meinen Sie?

Diesen Beitrag teilen:

4 Gedanken zu „Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche“

  1. Ich bin nicht sicher, ob Ihr Kommentar / Ihre Frage hier im richtigen Artikel ist, aber bitte:

    Zitat Wikipedia:

    Die Schari’a, eingedeutscht Scharia (‏شريعة ‎ / šarīʿa im Sinne von ‚Weg zur Tränke‘, ‚deutlicher, gebahnter Weg‘; auch: ‚religiöses Gesetz‘, ‚Ritus‘; abgeleitet aus dem Verb schara’a / ‏ شرع‎ / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform schara’i’ / ‏شرائع ‎ / šarāʾiʿ bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.

  2. O.K., kapiert. Schari’a gibts nur im Islam. Dachte ich’s mir doch…….
    Ein treffender Ausspruch: “ Religious right is neither “ , dieser Satz bezieht sich jedoch auf christliches Kirchenrecht bzw. der Unanwendbarkeit (wäre ja verfassungswidrig) des Kirchengesetzes in den Bereichen, die vom BGB, StGB, Fam.G., Arb.G., etc., vorrangig schon einbezogen sind.
    Hut ab, vor dem Richter, Herrn Göttling.

  3. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, ob einer Frau – angestellt in einem Kath. Krankenkaus – gekündigt werden darf, weil sich ihr Mann von ihr getrennt hat (Initiative ging also nicht von der Angestellten des kath. Krankenhauses aus, sondern vom Ehepartner).
    Auf eine Antwort bin ich sehr gespannt, da bei uns wilde Spekulationen umherirren

Kommentare sind geschlossen.