Ein geschiedener Arzt darf bei Wiederheirat seinen Job behalten!
Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört und für jeden aufgeklärten und in einem rechtsstaatlichen Land lebenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arztes einer katholischen Klinik nur eine Ausnahme.
So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass das katholische Arbeitsrecht auch heute noch in das Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen darf. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Lediglich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls hat das Gericht die Kündigung für unzulässig erklärt.
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel verpflichten, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. In dieser Grundordnung heißt es, die Mitarbeiter dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht gefährden. Als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gilt unter anderem der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültigen Ehe, da das Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe nicht vorsieht.
Das Gericht hat jetzt in seiner aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn die katholische Kirche, die übrigens zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland ist, die Wiederheirat nach einer Scheidung bei ihren Beschäftigten grundsätzlich als Kündigungsgrund ansieht. Dies obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Vorjahr entschieden hat, dass bei Konflikten mit kirchlich Beschäftigten deren „Recht auf Privatleben“ künftig mehr Gewicht bekommen muss.
In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass im kirchlichen Arbeitsrecht zudem auch ein Streikverbot gilt.
Bei einem solchen menschlichen und politischen Selbstverständnis der katholischen Kirche von gern gepredigter Menschlichkeit, Toleranz und Nächstenliebe, sind die Gründe für den dramatischen Anstieg der Kirchenaustritte offensichtlich und nachvollziehbar.
Lehrreicher Post. Interessant, wenn man das Thema auch mal aus einer anderen Perspektive betrachten kann.
Endlich ein informativer Eintrag, vielen Dank. Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Generell finde ich diesen Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.
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