Frauen aus der der DDR, die vor dem 1.Januar 1992 geschieden wurden, erhalten von ihren ehemaligen Männern kein Versorgungsausgleich.
Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden nach gegenwärtiger Gesetzeslage die während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche berechnet und in der Regel jeweils hälftig geteilt. Der „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“ fordert nunmehr die gleichen Rechte für die in der DDR geschiedenen Frauen.Ein Sprecher der für Rentenfragen zuständigen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnt diese Forderung, ebenso wieder Rentenexperte der CDU / CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, als undurchführbar ab und verweist auf die beträchtlichen Kosten, den kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zu berücksichtigen sei auch, dass es einen solchen Versorgungsausgelich bis 1976 auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben habe und daher auch die im Westen betroffenen Frauen eine Gesetzesänderung fordern könnten.