Bei Studienabbruch verliert das Kind nicht automatisch seinen Anspruch auf Unterhalt der Eltern

von Nice-Pic
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Das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil -7 UF 166/12 – entschieden, dass der Anspruch des Unterhalts nicht automatisch verloren geht, wenn das Kind sein Studium abbricht. Die Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen.

Der Fall: Der Vater ist Beamter beim Auswärtigen Amt und hat sich aufgrund der Scheidung zur Unterhaltungszahlung für das Kind verpflichtet. Nach dem Abitur begann die Tochter in den Niederlanden Tourismus und Freizeitmanagement zu studieren.
Ihr Vater verlangte von ihr regelmäßige Leistungsnachweise und dass sie sich selbst einen Nebenjob suchen soll. Was sie dort verdient, würde er dann von seinem Unterhalt abziehen. Nach vier Semestern brach seine Tochter das Studium ab. Sie machte einige Praktika und war für einige Zeit im Ausland, danach begann sie Journalistik zu studieren.
Der Vater stellte seine Unterhaltszahlung ein mit der Begründung, dass seine Tochter nicht zum Studium geeignet sei und er deshalb keinen Unterhalt mehr zahlen muss.

Der Richter sah dies jedoch anders. Die Tochter habe mit Beginn ihres Studiums einen Unterhaltsanspruch auf monatlich 350 €. Den jungen Menschen soll eine Orientierungsphase zustehen und ein Studienabbruch nach vier Semestern muss der Vater daher hinnehmen.

Somit ist festzuhalten, dass der Studienabbruch nicht automatisch die Einstellung der Unterhaltszahlung bedeutet. Die Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase lassen und einen Wechsel des Studiengangs müssen sie dulden.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/eltern-muessen-studienabbrechern-weiter-unterhalt-zahlen-a-912047.html

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