Der Bundestag in Berlin hat beschlossen, dass der leibliche Vater des Kindes auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, wenn der Nachwuchs von der Mutter und z.B. ihrem neuen Freund/Mann, dem sogenannten rechtlichen Vater,großgezogen wird.
In mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bekamen Väter in der letzten Zeit das Recht, ihre Kinder zu sehen, wenn dieses nicht mit dem biologischen Vater aufwuchs.
Bislang musste der biologische Vater nachweisen, dass er eine enge persönliche Beziehung mit seinem Kind aufgebaut hatte, wenn er das Kind gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters sehen wollte.
Nun wurde ein anderer Schwerpunkt gelegt: Es soll nun entscheidend sein, ob der Umgang mit dem biologischen Vater dem Wohl des Kindes dient und ob dieser bereit ist, auch wirklich die Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Des Weiteren hat der biologische Vater das Recht, Auskünfte zu den Lebensverhältnissen seines Kindes zu erhalten.
Die Rechte des leiblichen Vaters sind laut Justizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interesse der Kinder gestärkt worden, denn das Kindeswohl müsse bei solchen Fällen ab nun noch stärker in den Mittelpunkt rücken.
Mal sehen wie das nächste Gerichtsurteil aussieht.
Vergewaltiger Väter muss Zugang zu Ihren erzwungenen Kindern gewährleistet werden?
Es soll tatsächlich vorkommen, das vergewaltigte Frauen Ihr Kind trotzdem bekommen….
Ein berechtigter Einwand, aber es geht ja wohl kaum darum, dass allen Vätern gundsätzlich und unwiderruflich der Umgang erlaubt werden soll…
Sicher wird es Fälle geben in denen es Gründe gibt den Umgang zu verweigern Zitat: „Es soll nun entscheidend sein, ob der Umgang mit dem biologischen Vater dem Wohl des Kindes dient „