Trick: Der Ehemann kommt seinen Unterhaltspflichten gegenüber Frau und Kindern nicht nach. Um ihren Mann unter Druck zu setzen, droht die Frau, ihn beim Finanzamt zu verpfeifen. Der Ehemann hatte nämlich in der Vergangenheit öfters Schwarzgelder vor der Behörde verheimlicht.
Wie Sie sich wehren können: Von einem solchen Vorgehen kann der Frau nur abgeraten werden. Wird ihr Mann nämlich bestraft, hat er unter Umständen noch weniger Mittel, um seinen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Außerdem könnte auch der Frau Strafe drohen, wenn sie bei der Hinterziehung des Mannes mitgewirkt hat. Sind ihre Anschuldigungen haltlos, kann das ihren Unterhaltsanspruch schmälern.
Trick: Die Frau genoss mit ihrem vermögenden Mann einen prunkvollen Lebensstil. Nach der Scheidung möchte sich die Ehefrau, die selbst kein Vermögen hat, diesen Lebensstil erhalten. Deswegen legt sie im Verfahren über den nachehelichen Unterhalt Kontoabbuchungen aus den Ehejahren hervor, z.B. über teure Kreuzfahrten, wertvolle Designermode und Schmuck sowie angeschaffte Autos.
Wie Sie sich wehren können: Der Unterhaltsanspruch der Frau richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn die Frau also während der Ehejahre wohlhabend lebte, muss dieser Lebensstandard der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden. Allerdings hat die Frau den aufwändigen Lebensstandard nachzuweisen. In der Praxis gelingt das oft nicht.
Trick: Der Ehemann ist Mieter der ehelichen Wohnung. Nachdem er sich mit seiner Frau überworfen hat, zieht er aus, während Frau und Kinder weiterhin in der Wohnung leben. Dann kündigt er den Mietvertrag.
Wie Sie sich wehren können: Um die Beendigung des Mietvertrages zu verhindern, muss die Frau noch vor der Kündigung des Mannes beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung an sich und die Kinder erwirken. Das setzt voraus, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für Frau und Kinder eine unbillige Härte bedeuten würde. Entscheidet das Gericht zu ihren Gunsten, kann die Frau aber zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den Mann verpflichtet werden.
Trick: Die Frau möchte sich scheiden lassen. Für das Trennungsjahr möchte sie jedoch nur ungern aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen. Deshalb provoziert sie ihren Mann, der daraufhin handgreiflich wird und die Frau verletzt. Diese ruft die Polizei, die den Mann der Wohnung verweist.
Wie Sie sich wehren können: Trotz Provokation sind Ruhe und Nerven zu bewahren! Denn wer gegen den anderen Ehepartner Gewalt anwendet, muss die Wohnung räumen. Nur weil man zu Gewalt gereizt worden ist, rechtfertigt das keine Körperverletzung.
Trick: Der Ehemann hat zu Beginn der Ehe ein Vermögen in Höhe von 150.000 €. Während der Ehe wuchs sein Vermögen auf 300.000 €. Als sie sich scheiden lassen, vernichtet die Frau Dokumente ihres Mannes, die Auskunft über sein Vermögen geben, und verlangt jetzt einen Zugewinn in Höhe von 150.000 € (300.000 € : 2 = 150.000 €).
Wie Sie sich wehren können: Kann der Ehemann nachweisen, dass er ein Anfangsvermögen in Höhe von 150.000 € hatte, muss er nur 75.000 € (150.000 € : 2 = 75.000 €) Zugewinnausgleich bezahlen. Indem die Frau die relevanten Unterlagen vernichtet, gerät der Mann aber in eine schwierige Beweislage. Deshalb müssen frühzeitig einschlägige Dokumente sicher zusammengestellt und aufbewahrt werden.
(Hier finden Sie Teil 1)