Die letzte Reform des Unterhaltsrechts liegt gerade mal fünf Jahre zurück. Nun gibt es wieder Neuheiten: Bei langen Ehen hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass die Unterhaltsansprüche nicht mehr so kurz befristet beziehungsweise begrenzt werden können.
Ein Beispiel zur Vereinfachung:
Ein Ehepaar ist 30 Jahre lang verheiratet, er ist Arzt, sie ist Krankenschwester und pflegt die beiden gemeinsamen Kinder mehrere Jahre groß und lässt ihre Arbeit deshalb für diese Zeit ruhen. Grundsätzlich berechnet sich der Unterhaltsanspruch der Frau der Höhe nach, indem beide Einkünfte zusammengerechnet werden und der Unterhaltsberechtigten stehen ca. 3/7 zu und demnach dem Unterhaltspflichtigen 4/7.
In Zahlen sehe das so aus: Der Mann hat ein Einkommen von 5.000 € und die Frau von 1.500 €, was zusammen 6.500 € wären. Der Frau stehen demnach 2.700 € und dem Mann 3.800 € zu, sodass der Mann der Frau folglich 1.200 € Unterhalt zahlen muss.
Nach der alten Gesetzeslage wäre der Unterhaltsanspruch auf vier bis fünf Jahre befristet. Neu ist also, dass der Unterhalt möglicherweise sogar unbefristet gezahlt werden muss. Ausnahmen gibt es aber immer noch. Zum Beispiel wird es keine Änderungen bei Ehen unter 10 Jahren geben, der Graubereich wird zwischen 10 und 20 Jahren liegen, wo die Richter dann erheblichen Ermessungsspielraum haben. Sicher wird die neue Reform aber wohl für Ehen über 20 Jahre sein.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Sendungen/Laengere-Unterhaltszahlungen-article10715241.html