Trennungsunterhalt für einen Hund

Die Ehepartner hatten anlässlich ihrer Trennung vereinbart, dass der Ehemann für die Versorgung des gemeinsamen Hundes monatlich 100€ zu zahlen habe. Die Unterhaltspflicht sollte erst mit dem Tod des Hundes enden.

Mit der Zeit wurden dem Herrchen aber die monatlichen 100€ zu viel. Er kündigte den Vertrag und stellte die Zahlungen ein. Daraufhin klagte Frauchen – und bekam Recht. Der Ehemann müsse sich an die Vereinbarung festhalten lassen und könne den Vertrag nicht einseitig kündigen. Damit konnte sich der Hund bis in seinen Lebensabend hinein seiner Versorgung sicher sein.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. 5. 2006 – 2 UF 87/05

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