Hessisches Finanzgericht zur Versteuerung des Versorgungsausgleiches

geldbeutelVereinbart ein Ehepaar, dass nach einer Scheidung eine Ausgleichszahlung des einen Ehegatten gezahlt werden soll und der Versorgungsausgleich gleichzeitig ausgeschlossen wird, ist die Ausgleichszahlung einkommensteuerfrei.

Das Hessische Finanzgericht entschied dies zugunsten einer geschiedenen Frau. Die früheren Ehepartner hatten notariell beurkunden lassen, den Versorgungsausgleich auszuschließen und dass die Frau eine Ausgleichszahlung dafür erhält. Ihr wurde ein Bausparvertrag mit einem Wert von ca. 30.000,00 € überschrieben. Außerdem zahlt der Mann innerhalb der ersten vier Jahre nach der Scheidung insgesamt 60.000,00 €.

Das Finanzamt forderte nun die Einkommensteuer von der Frau. Laut Finanzamt wurde der finanzielle Ausgleich als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz gesehen.
Das Gericht sah das anders. Es seien „Ersatzleistungen für Verluste oder Wertminderungen“, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen.
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