Änderungen im Mutterschutz: Künftig auch für Studentinnen?

Mutterschutz2Frauen in Schwangerschaft stehen in Deutschland unter gesetzlichem Mutterschutz. Einem Gesetzesentwurf nach sollen künftig auch schwangere Schülerinnen und Studentinnen diesen Mutterschutz genießen. 

Der Mutterschutz im Allgemeinen

Werdende Mütter genießen in der Schwangerschaft einen Mutterschutz, der sie vor Kündigung durch den Arbeitgeber schützt und eine Lohnfortzahlung garantiert. Es besteht für Mütter sogar ein totales Beschäftigungsverbot von mindestens 8 Wochen nach der Geburt. Sie dürfen während der Schwangerschaft an Wochenenden gar nicht und an Wochentagen nicht länger als bis 20 Uhr arbeiten.

Nun soll sich an den Regelungen etwas ändern. Ein paar Änderungen im Überblick:

Neuer Mutterschutz mit Lockerungen

Dieses Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft soll nun gelockert werden. Eine Beschäftigung soll demnach bis 22 Uhr erlaubt werden. Das Beschäftigungsverbot an Wochenenden soll komplett aufgehoben werden.

Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen

Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig auch den Mutterschutz genießen können. Schülerinnen und Studentinnen könnten dann im Mutterschutz nicht gezwungen werden, an Kursen, Unterricht, Klausuren oder Prüfungen teilzunehmen. Es bliebe ihnen aber die Möglichkeit, dies doch zu tun, wenn sie sich fit genug fühlten.

Mutterschutz nach Fehlgeburt

Eine weitere Änderung ist bezüglich des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt geplant. Bisher stand Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche erlitten haben, Mutterschutz für vier Monate danach zu. Der Anspruch auf Mutterschutz in einem solchen Fall bestand jedoch nur, wenn das Kind bereits mehr als 500 Gramm wog. Diese Gewichtsbeschränkung soll nun nicht mehr gelten.

 

Quellen: Link1Link2

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