Das Sorgerecht kann einem Elternteil entzogen und auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich zu einigen und zu verständigen, was das Kindeswohl betrifft.
Der Fall:
Mutter und Vater der gemeinsamen Tochter hatten sich endgültig räumlich 2011 getrennt. Seitdem tobte zwischen den Eltern ein Rosenkrieg. Immer wieder standen dabei kindschaftsrechtliche Fragen – die Tochter betreffend – im Mittelpunkt. Die Tochter lebte nach der Trennung bei der Mutter. Über den Umgang des Vaters mit der Tochter wurde sich bereits 2012 gerichtlich verglichen. Jedoch stellte sich die Mutter quer und bereits kurze Zeit später gab es wieder Probleme: Die Mutter weigerte sich, zu kooperieren und den Umgang des Vaters zu ermöglichen. Tatsächlich ging sie sogar noch weiter: Wenn die Tochter sich beim Vater aufhielt, schrieb die Mutter ihr heimlich SMS, die die Tochter gegen den Vater aufhetzen sollten.
Im Zuge der Streitigkeiten und der vielen Verfahren beantragten beide Elternteile schließlich das alleinige Sorgerecht
Die Entscheidung
Wenn die Eltern nicht mehr kooperieren können (oder wollen), kann das Sorgerecht auf einen Elternteilübertragen werden, wenn der Zustand zur Belastung des Kindeswohls führt. Dies entschied das saarländische OLG. Die Mutter habe das Kind durch die SMS gegen den Vater intrigiert und negativ beeinflusst. Sie weise eine sehr geringe „Bindungstoleranz“ auf. Damit ist gemeint, dass die Mutter die Bindung zwischen Vater und Tochter zu wenig toleriert. Das würde gegen ein verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber dem Kind sprechen. Daher bekam der Vater das Sorgerecht zugesprochen.
Quellen:
- saarländisches Oberlandesgericht mit Beschluss 08.09.14, AZ 6 UF 70/14
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