Facebook als Scheidungsgrund – Soziale Netzwerke als Beweispool


Werden die Menschen zu Facebook-Heads?
Foto: Maxo unter GNU Lizenz

Bereits zu Anfang des Jahres ging es für Großbritannien durch die Presse: Facebook & Co sind zunehmend  ein Scheidungsgrund bzw. ein wahrer Pool für die Beweissuche von Scheidungsanwälten.

Nun kommt eine weitere Studie aus den USA zum selben Schluss – jedoch mit höheren Zahlen!

In den USA haben laut einer Umfrage unter Scheidungsanwälten 81 Prozent in den vergangenen fünf Jahren schon einmal Beweismaterial aus sozialen Online-Netzwerken vor Gericht benutzt oder mussten dagegen angehen.

Es wird deutlich wie sehr die sog. Social Networks mittlerweile in den privaten Bereich eindringen und wie wenig Bewusstsein für die Gefahren von allzu freizügiger Informationseinstellung, bei Facebook anderen Netzwerken, vorhanden ist.

Die Netzwerke versuchen nachzubessern, bieten verbesserte Privatsphäre Einstellungen.

Doch all das nützt nicht wenn dem Anwender ein Mindestmaß an Verstand und Vorsicht abgeht.

So erstellte in einem Fall ein Mann ein Profil auf der Online- Partnerbörse „Match.com“, wo er angab, alleinstehend zu sein und keine Kinder zu haben. Dabei war er gerade dabei, vor Gericht das Sorgerecht für seine „nicht existenten“ Kinder zu erstreiten. In einem anderen Fall beklagte ein Mann, dass seine Exfrau ständig die Termine ihrer gemeinsamen Kinder verpasse. Vor Gericht präsentiertes Material von der Website des Online-Spiels „World of Warcraft“ zeigte dann, dass die Frau sich genau zu dem Zeitpunkt zusammen mit ihrem Freund mit Online-Spielen vergnügte, als sie mit ihren Kindern hätte unterwegs sein sollen. Quelle

Wie soll denn da noch geholfen werden, fragt man sich und schüttelt ungläubig den Kopf…

Als dringenden Rat möchte ich Ihnen mitgeben:
Stellen Sie keine privaten Informationen ins Internet – egal wo – die sie nicht auch jedem Menschen direkt ins Gesicht sagen würden. Laden Sie keine Bilder ins Internet, die Sie nicht Ihrer Mutter, Ihrem Chef oder Schwiegervater zeigen würden.

Informationen im Internet sind nie sicher und wer sich bei Facebook mit der neuen Romanze brüstet, muss sich nicht wundern, wenn am nächsten Tag die Scheidung ins Haus steht!

In diesem Sinne wünsche ich ein angenehmes Wochenende und viel Privatleben – Ihr RA Scheidung

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Seelenstütze bei Scheidung – Gefahr für Eltern und Kinder

Kinder damals - Familie war stabiler Bestandteil der Kindheit
Familie früher als stabiler Bestandteil der Kindheit

Neben den rechtlichen Aspekten einer Scheidung, welche ich, in meiner Kanzlei und bei Gericht, Tag für Tag erlebe, sollte man auch die psychologischen Auswirkungen nicht vergessen, die es haben kann, wenn sich Partner trennen. Für viele ist dies, insbesondere nach langer Ehe oder Beziehung, ein tiefer Einschnitt.

Plötzlich sind alltägliche Nettigkeiten und Gewohnheiten Geschichte und man muss alleine nochmal von vorne anfangen.
Nicht wenige fallen dann in ein tiefes Loch, Depressionen sind keine Seltenheit. Um diese entscheidende und schmerzhafte Veränderung in Ihrem Leben zu überstehen und neue Kraft zu schöpfen, ist psychologischer Rat sinnvoll. Doch nicht jeder kann oder will sofort die Dienste eines Psychologen oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Scheu davor ist in unseren Köpfen noch immer weit verbreitet, was, wie ich finde, auch gegenüber dem Berufsstand der „seelisch heilenden Berufe“ nicht immer berechtigt ist.

Hilfsangebote existieren und sollten wenn möglich in Anspruch genommen werden. Neben freiberuflich tätigen Familientherapeuten und Mediatoren, stehen auch instutionelle Angebote zur Verfügung. Kirchliche und weltliche Organisationen wir Profamila leisten in diesem Bereich gute Arbeit.

Doch nicht nur die Partner belastet eine Scheidung. Auch und vor allem für die Kinder ist es eine ungewohnte und belastende Situation. Sie plagen sich mit Schuldgefühlen, stehen zwischen den Elternteilen und müssen, genau wie die Eltern, langsam lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Entgegen einiger, diesen Erwägungen folgender, Annahmen hilft es den Kindern aber auch nicht, wenn ein zerstrittenes Paar notgedrungen zusammenbleibt.

Bei der Recherche bin ich über diesen kurzen Hinweis auf einen recht ausführlichen und aktuellen Artikel von Claus Koch in der Zeit-Online zum Thema „Verständnisvolle Scheidungskinder gibt es nicht“ gestoßen.

Die wenig beachtete Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass Kinder heute mehr als früher Angst davor haben, dass ihre Eltern sich trennen könnten. Sie kennen ja so viele, bei denen das passiert ist. Selten äußern sie diese Angst direkt, aber sie begleitet sie, zum Beispiel, wenn ihre Eltern sich heftig streiten und in der Hitze des Gefechts einer auch schon mal mit baldigem Auszug droht.
Für diese Angst gibt es einen einfachen Grund: Kinder wollen einfach nicht, dass ihre Eltern sich trennen. Sie wollen, dass ihre Eltern zusammenbleiben, möglichst lange, und aus kindlicher Perspektive am besten: ein Leben lang.

Sicher kann man über die von Koch aufgestellten Behauptungen geteilter Meinung sein, aber
gerade die Diskussion zum Artikel und die Erfahrungen von Betroffenen, die dort geschildert werden zeigen, wie unterschiedlich das Erleben und das Verarbeiten der Trennung der Eltern sein kann.

Sollten auch Sie von Trennung oder Scheidung betroffen sein, wünsche ich ihnen einen langen Atem, sowie viel Kraft und Hoffnung und schließlich einen guten Neuanfang.

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Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche


Kirchenrecht – ist das noch zeitgemäß?

Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.

Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.

Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.

Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.

Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.

Zum Glück für den Arzt ließ das LAG dieses Argument, trotz der Heranziehung des Markusevangeliums als Beweis, nicht gelten.

Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden

entschied der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling.

Mit einem freiwilligen Verzicht auf die rechtlichen Privilegien der Kirchen ist wohl in nächter Zeit eher nicht zu rechnen.
Sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Was meinen Sie?

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FAQ Scheidungsrecht – Fragen Sie den Scheidungsanwalt

Liebe Leser, immer wieder erhalte ich Anfragen über dieses Blog zu konkreten familienrechtlichen Fällen.Ich werde diese gern in meinen FAQ Scheidung behandeln, sofern die Frage von generellem Interesse ist und die Fragestellung verallgemeinert ist und keine persönlichen Informationen enthält.
Für Ihre Fragen nutzen Sie bitte das Kommentarfeld des Artikels.

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Die EU-Scheidungsreform II – sie rückt näher

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Scheidung in Europa wird vereinfacht – Teil II

Scheidungen in internationalen ehen Ehen können sehr komplitziert sein. Über die Bestrebungen danach, Scheidungen in Europa zu vereinfachen habe ich bereits hier berichtet.

Am 4. 06. 2010. stimmte der europäische Rat positiv über den Vorschlag ab, das Scheidungsrecht für binationale Paare in mittlerweile 14 Staaten der EU zu vereinheitlichen.

Das Gesetz soll Eheleuten, welche aus unterschiedlichen Ländern stammen, oder auch nur in unterschiedlichen Ländern wohnen, mehr Möglichkeiten geben, das anwendbare Recht für ihre Scheidung selbst zu bestimmen und einheitliche Regeln für den Fall aufstellen, dass sie sich darüber nicht einigen können.

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Trennung per SMS oder Email – Zukunft der Scheidung?

sms scheidung

Noch muss in Deutschland eine Ehe vor Gericht geschieden werden.
Doch wie viele Bereiche unseres Lebens habem das Internet und die mobilen Kommunikationstechnologien nicht alles schon revolutioniert?
Denken Sie nur an das Einkaufen, Online-Shopping ist nichts besonderes mehr, soziale Kontakte werden zum Großteil über das Internet gepflegt, Informationen und Nachrichten erhalten viele nur noch aus Digitalen Quellen.
Die „Digital Natives“, die im digitalen Zeitalter Geborenen, sind auf dem Vormarsch und zumindest die Trennung von nicht verheirateten Paaren, findet heute gerne schon mal mit dem Handy, per Email oder über eine Statusmeldung bei Facebook statt.
Glaubt man einer von von Bitcom beauftragten Forsastudie haben bereits mehr als 3 Millionen Deutsche diese technischen Mittel zur Beendigung einer Beziehung genutzt.

Nun, wer weiß schon wohin die Entwicklung gehen wird, Japanische Paare lassen sich von Robotern trauen, warum sollte man sich nicht auch bei Ehescheidungen auf Bits und Bytes verlassen.
Vielleicht sehen wir bald Werbespots im Fernsehen: „Sende Scheidung an die 0190….“ ?

Nun es bleibt zu hoffen, dass uns diese Neuerungen erspart bleiben! Sicher kann man sich aber wohl nicht sein.

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Dürfen Afghanen wirklich ihre Frauen vergewaltigen?


Frauen in Burka     Foto: Steve Evans

Der Kachelmann Prozess (ihm wird vorgeworfen seine Freundin vergewaltigt zu haben) veranlasste mich kürzlich, eine Recherche zum Thema Vergewaltigung in der Ehe zu betreiben.
Erstaunlicherweise stieß ich dabei auf einen Artikel, welcher berichtete, in Afghanistan sei die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert worden (Quellen  s.u.).

Das Gesetz aus dem Jahre 2009 betrifft lediglich die schiitische Minderheit in Afghanistan. Es regelt dem Artikel zur Folge Folgendes:

„Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten:

„Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.“ Solange die Frau nicht krank sei, „ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet“. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Artikel 133 lautet:

„Eine Frau darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen.“ Ausnahmen seien nur
medizinische oder andere Notfälle. Artikel 27 setzt das heiratsfähige Alter bei
Mädchen auf den Zeitpunkt ihrer ersten Menstruation und bei Jungen auf 15 Jahre
fest.“
[Quelle: taz.de]

In der Tat scheint sich hier eine Gesetzeslücke zu ergeben, die es Männern erlaubt, auch gegen den Willen ihrer Ehefrauen mit diesen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem gegenüber wird argumentiert, dieses Gesetz stärke sogar die Frauenrechte. Das mag wahr sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass in Afghanistan und anderen Ländern der Region Frauenrechte vielfach extrem vernachlässigt werden.

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Informationsbroschüre zum Versorgungsausgleich

Nach dem aktuellen, seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht können Sie nach Belieben Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. So können Sie zum Beispiel einzelne Anwartschaften vollständig aus dem Versorgungsausgleich herausnehmen, die Aufteilung von Anwartschaften der Höhe nach sowie auf der zweiten Ebene modifizieren oder eine externe Ausgleichung von Anwartschaften vornehmen. Voraussetzung ist jedoch die konkrete Kenntnis aller bestehenden Anwartschaften, die sie – am besten schriftlich – bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern erfragen können. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung empfehle ich die Lektüre der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter deutsche-rentenversicherung.de .

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Online-Scheidung in der Kritik – was ist daran?

online scheidung erfahrung kritik
Sind die Mandanten bei Online Scheidungen die Dummen…?

Die in den 90er Jahre eingeführte Möglichkeit sogenannter „Online-Scheidungen“ sieht sich, von Zeit zu Zeit und von berufener Stelle, immer wieder wohlfeiler Kritik ausgesetzt.

Nun betreibe ich selbst verschiedene solche Angebote und es scheint mir angebracht, zu einigen, oft geäußerten Punkten meine Meinung zu äußern.

Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet kein gerichtliches Verfahren, sondern steht lediglich für eine vereinfachte und schnellere Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt über das Internet und unter Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel.
Anstelle eines persönlichen Termins in der Kanzlei kann ein Teil der Kommunikation und des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und den Mandant per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden.

Die erforderliche persönliche Beratung und Beantwortung spezielle Fragen erfolgt telefonisch und per Mail, sodass die Prozessvorbereitung und Durchführung beschleunigt und dadurch auch kostengünstiger wird.

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Die EU-Scheidungsreform – was bringt sie für binationale Scheidungen?

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Europa will auch bei Scheidungen zusammenwachsen

Einige Mitgliedsstaaten der EU versuchen, das internationale Scheidungsrecht zu vereinheitlichen, sodass Ehen zwischen EU-Bürgern mit unterschiedlichen Nationalitäten (sog. binationale Ehen) oder solchen, die nicht in ihrem Heimatland leben, leichter geschieden werden können.

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