Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden (- 11 UF 179/13 -), dass ein Mann dann die Vaterschaft nicht anfechten kann, wenn die Eheleute beider einer künstlichen Befruchtung der Ehefrau mittels einer Samenspende zugestimmt haben.
Anfechtung
Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung für verfassungswidrig
Bisher konnte die Behörde eine Vaterschaft anfechten, wenn es Vermutungen dazu gab, dass durch die Vaterschaftsanerkennung das Aufenthaltsrecht umgangen wird. Denn durch eine Vaterschaftsanerkennung erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter erhält ein Aufenthaltsrecht.
Doch genau dieses Vorgehen der Behörden, erklärt das Bundesverfassungsgericht nun für verfassungswidrig und nichtig! Die Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, denn der weite Anfechtungstatbestand erfasse auch Vaterschaftsanerkennungen, die gerade nicht das Aufenthaltsrecht umgehen wollen.