Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bleibt auch bei ehebedingtem Arbeitsplatzwechsel bestehen

BüroDer BGH hat in seinem Urteil vom 13.03.2013 -XII ZB 650/11- entschieden, dass der Ehepartner nach der Scheidung einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, wenn der Ehepartner währende der Ehe ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch einen Nachteil erleidet.

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